Arzneimittelüberwachung (Tiere)

Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln und deren Anwendung bei Tieren in Beständen mit Nutztieren dient dem Schutz des Verbrauchers (kein Verzehr von Lebensmitteln, in denen Reste von Tierarzneimitteln vorhanden sind) und dem Tierschutz. Aus diesen Gründen werden die Halter von Nutztieren (dazu gehören auch Pferde) seitens des Amtes für Veterinärwesens und Lebensmittelüberwachung kontrolliert und die Einhaltung der Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes überprüft. Dies betrifft auch die Überprüfung des vorgeschriebenen Bestandsbuches für die Tierarzneimittelanwendung.