Fische (Tierseuchenbekämpfung)

Für einige Fischarten werden Infektionskrankheiten als Tierseuchen benannt (VHS, IHN).


Nur die Halter von Speisefischen in Teichen und Seen müssen ihre Fischbestände dem Landkreis Gifhorn unter Angabe des Standortes und der Fischarten mitteilen. Das Formular für die Erfassung von Fischhaltungsbetrieben ist beim Landkreis Gifhorn – Fachbereich 3 – Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen – Abteilung 3.5 Veterinärwesen, anzufordern und ausgefüllt an diesen zurück zu senden.