Fleischhygiene allgemein

Der Landkreis Gifhorn sorgt innerhalb seines Gebietes dafür, dass nach der Schlachtung von Haus- und Wildtieren gesundheitlich unbedenkliches Fleisch für den menschlichen Verzehr freigegeben wird. Die Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn, Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen - Abteilung Veterinärwesen - sind für die Organisation, die fachliche Aufsicht und die Kostenabrechnung zuständig.


Übersicht der Dienstleistungen, jeweils als Link:


Schlachttier- und Fleischuntersuchung


Anmeldung für Schlachttier- und Fleisch-Untersuchung


Fleischuntersuchung bei Wild


Fleischuntersuchung von Gehegewild


Trichinenuntersuchung


BSE-/TSE-Untersuchung


Überprüfung von Fleischereibetrieben


Sachkundenachweis für das Betäuben und Schlachten von Tieren