Bauaktenarchiv

Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Dies können unter anderen Berechnungen, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung, Baugenehmigung, usw. sein. Sofern die gewünschten Bauakten vorhanden sind, wird Ihnen gerne Akteneinsicht gewährt.
Inhaltlich decken die Bauakten einen Zeitraum von ca. 1945 bis heute ab. 
Für eine Akteneinsicht für das Stadtgebiet Gifhorn inklusiver der Ortsteile Gamsen, Kästorf, Wilsche, Winkel und Neubokel, wenden Sie sich bitte an die Stadt Gifhorn.
Da das Archiv die Unterlagen nur aufbewahrt und die Einsicht regelt, wenden Sie sich bitte für laufende Vorgänge oder Fachfragen an die technischen Sachbearbeiter des Bauaufsichtsamtes.
Aus den Bauakten können wir Ihnen Fotokopien und Scans anfertigen.


Gebühren
Die Akteneinsicht ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenberechnung erfolgt nach Zeitaufwand, mindestens aber 14,25 EUR pro Bauakte.


Unterlagen
Bitte füllen Sie für eine Akteneinsicht den untenstehenden Antrag auf Bauakteneinsicht aus und senden diesen ausgefüllt per Post oder E-Mail an uns zurück. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie die Unterlagen in Papierform oder digital erhalten wollen. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung. Die Bearbeitungsdauer der Akteneinsicht richtet sich nach dem Umfang der Auskunft. 
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten (Vollmacht) vorzulegen. Dazu kann unser Formular Vollmacht verwendet werden.