Kreisjägermeister, Jagdbeirat

Jagdbeirat - Zusammensetzung/Aufgaben:
Der Jagdbeirat besteht aus dem Kreisjägermeister (KJM) und sechs weiteren Mitgliedern. Der Jagdbeirat ist ein besonderer Ausschuss des Landkreises. Seine Mitglieder haben die Rechtsstellung ähnlich einem Kreistagsabgeordneten (Amtsverschwiegenheit, Treuepflicht, Mitwirkungsverbot). Als gewählte Vertreter sind sie an Weisungen Dritter, zum Beispiel der sie vorschlagenden Organisationen, nicht gebunden, sondern haben ihre Entscheidungen nach freier, nur durch die Rücksichtnahme auf das Gemeinwohl geleiteten Überzeugung, zu treffen.


Durch die Zusammensetzung des Jagdbeirates werden verschiedene Interessenlagen abgedeckt. Die Jagdbehörde hat den Jagdbeirat vor allen wesentlichen Entscheidungen (zum Beispiel Angliederungsverfügungen, Ausnahmen von der gesetzlichen Reviergröße) zu hören, so dass auf diese Weise eine Berücksichtigung anderer Interessenlagen bei der Entscheidung gewährleistet ist. Die Bestätigung und Festsetzung der Abschusspläne bedarf der Zustimmung des Jagdbeirates.


Jagdbeirat - Wahlverfahren:
In der konstituierenden Sitzung wählt der Kreistag die Personen für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode. Die vorschlagsberechtigten Institutionen sind aus folgender Tabelle zu ersehen:


Jagdbeirat, Vorschlagsrecht


Kreisjägermeister - Aufgaben:
Der Kreisjägermeister übt im Bereich der Jagdverwaltung ein besonders wichtiges Ehrenamt aus. Da die Jagdbehörde des Landkreises nicht immer mit jagdlich erfahrenem Personal besetzt sein kann, kommt der zugewiesenen Aufgabe - der Beratung der Jagdbehörde in jagdlichen Belangen - eine herausragende Bedeutung zu. Aber auch für Personen außerhalb der Verwaltung ist er ein kompetenter Ansprechpartner in jagdlichen Fragen aller Art.


Außer den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, wie Einberufung und Leitung der Sitzungen des Jagdbeirates, Berufung und Leitung der Jägerprüfungskommision sind ihm und seinen Vertretern durch besondere Dienstanweisung weitere Aufgaben übertragen worden.
Jeden 2. Donnerstag im Monat in der Zeit von 17.00 bis 19.00 Uhr stehen der Kreisjägermeister und sein Vertreter in der "Teichgutschänke" (liegt an der Kreisstraße zwischen Gr. Oesingen und der Siedlung Teichgut/Wahrenholz) jedermann mit fachkundigem Rat persönlich zur Verfügung.


Kontaktinformationen Kreisjägermeister/Jagdbeirat:


Jagdbeirat


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