Jägerprüfung

Zur Jagd befugt sind Personen, die im Besitz eines gültigen Jagdscheines sind. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist von der bestandenen deutschen Jägerprüfung abhängig.


Seit dem 07.09.2005 ist eine neue Jägerprüfungsverordnung in Kraft. Wesentliches Ziel der novellierten Prüfungsordnung ist es, einerseits die hohen Ansprüche an die Ausbildung und Prüfung der Jäger zu sichern und andererseits das Prüfungsverfahren zu vereinfachen. Dies konnte unter anderem erreicht werden, indem die bisherige eigenständige mündliche Prüfung und die praktische Prüfung zusammengefasst werden.


Das "sogenannte grüne Abitur" besteht nunmehr aus dem jagdlichen Schießen, der schriftlichen Prüfung und der mündlich-praktischen Prüfung im Revier. Im Landkreis Gifhorn bemühen sich bis zu 60 Personen um die Zulassung zur Jägerprüfung und damit den Jagdschein. Die Prüfungen finden im Anschluss an die Vorbereitungslehrgänge der Jägerschaft zweimal im Jahr statt. Innerhalb der Anmeldefrist und der Kapazitätsgrenzen können weitere Teilnehmer zugelassen werden. Den nächsten Termin können Sie telefonisch erfragen.


Die schriftliche Prüfung wird aufgrund eines veröffentlichten bestehenden Fragenkatalogs nach dem Multiple-Choice-Verfahren durchgeführt.
Die Prüfungsgebiete, die Gegenstand der schriftlichen, wie auch mündlich-praktischen Prüfung sind, bestehen aus fünf Fachbereichen: Dem Jagdrecht unterliegende und andere frei lebende Tiere,- Jagdwaffen und Fanggeräte,- Naturschutz, Wildhege und Jagdbetrieb,- Behandlung des erlegten Wildes, Wildkrankheiten, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum,- Jagdrecht, Waffenrecht, Tierschutz- und Tierseuchenrecht, Recht des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes sowie Recht des Waldes und der Landschaftsordnung.

Hinweis: Wer Interesse an einem Vorbereitungslehrgang der Jägerschaft hat, bitte direkt beim Obmann, Herrn Müller (Tel: 05321/6265 oder 0170/1620316) melden.


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Gebühren

Prüfungsgebühr: 200,00 Euro
Lehrgangsgebühren sind bei den Lehrgangsträgern (Jägerschaft) zu erfragen.
 

Rechtsgrundlage

Verordnung über die Jäger- und Falknerprüfung vom 30.08.2005 (Nds. GVBl. S. 281) in der zur Zeit geltenden Fassung
 

Fristen

Anmeldeschluss spätestens 6 Wochen vor Prüfungsbeginn.