Abschussplan, Abschussliste

Die Abschussplanung für die Schalenwildarten Reh-, Dam-, Rot- und Muffelwild ist ein wesentliches Instrument, um das Hegeziel des § 1 Abs. 2 Bundesjagdgesetz zu erreichen. Die natürlichen Feinde unseres heimischen Wildes gibt es weitestgehend nicht mehr. An ihre Stelle ist zum Teil der Straßenverkehr getreten.


Da die natürliche Auslese aufgrund fehlender natürlicher Feinde unseres Wildes nicht mehr funktioniert, muss diese Aufgabe von den Jägern übernommen werden. Durch Anpassung der Abschussfreigabe an die Biotopvoraussetzungen des jeweiligen Lebensraums sollen auf der einen Seite Wildschäden vermieden, auf der anderen Seite aber auch ein gesunder Wildbestand erreicht werden. Hierzu sind Hegerichtlinien vom Land Niedersachsen erlassen, die auf wildbiologischen Erkenntnissen beruhen und die von den Jagdausübungsberechtigten zu beachten sind.


Da der Lebensraum des Schalenwildes in der Regel weit über die Grenzen eines Jagdbezirkes hinaus geht, wird die Abschussplanung und damit die Wildbewirtschaftung im Landkreis Gifhorn überwiegend durch Hegegemeinschaften (Zusammenschluss mehrerer Jagdbezirke) durchgeführt. Durch die Entwicklung von Wildbewirtschaftungskonzepte werden hier Wilddichten, Kerngebiete, Abschussrichtlinien und Bejagungsräume vereinbart, damit für alle Beteiligten die Abschussplanung und Abschussverteilung auf die Jagdbezirke möglichst transparent erfolgt.


Die Abschussliste dient einerseits statistischen Zwecken, aber auch der Abschusskontrolle. Im Einzelfall kann auch durch andere ordnungsbehördliche Maßnahmen seitens der Jagbehörde auf die Jagdausübungsberechtigten eingewirkt werden, dass das Hegeziel auch tatsächlich erreicht wird.


Als Serviceleistung für die Jagdausübungsberechtigten werden außer den "normalen" Formularen auch eine Excel-Tabelle für automatisierte Berechnungen angeboten. Beachten Sie bitte hierzu auch die nachstehenden Hinweise.


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Gebühren

Bestätigung oder Festsetzung eines ordnungsgemäßen Abschussplanes > 25 bis 51 Euro
Festsetzung des Abschusses bei keinem oder nicht ordnungsgemäßen Abschussplanes
> 51 bis 127 Euro