Schädlingsbekämpfung

 

Leistungsbeschreibung

Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

 

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Die Bestimmung von Arthropoden (Insekten und Spinnentiere) wird in Stade für die zuständige Stelle in Amtshilfe sowie für professionelle Schädlingsbekämpfer und Privatpersonen gebührenpflichtig durchgeführt.

 

Schädlingsbekämpfung