Kriegsopferfürsorge

 

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge ist Teil des sozialen Entschädigungsrechts.
Sie wird im Hinblick auf die größte Gruppe der Leistungsberechtigten so genannt, umfasst aber alle Fürsorgeleistungen im sozialen

Entschädigungsrecht.
Eine Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Anerkennung eines Versorgungsanspruchs durch den Träger der Kriegsopferversorgung,

das ist in Niedersachsen das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in

allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes

angemessen auszugleichen oder zu mildern.

Die Kriegsopferfürsorge umfasst folgende Leistungen:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§§ 26 u. 26a BVG
  • Krankenhilfe (§ 26b BVG)
  • Hilfe zur Pflege (§ 26c BVG)
  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts (§ 26d BVG)
  • Altenhilfe (§ 26e BVG)
  • Erziehungsbeihilfe (§ 27 BVG)
  • ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt (§ 27a BVG)
  • Erholungshilfe (§ 27b BVG)
  • Wohnungshilfe (§ 27c BVG)
  • Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 27d BVG)

 

An wen muss ich mich wenden?

Anträge auf Leistungen im Rahmen der Kriegsopferfürsorge sind bei den Fürsorgestellen der Städte und Landkreise zu stellen.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Sofern es sich um einen Erstantrag handelt, bitte Bescheidkopie über die vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (früher Versorgungsamt) anerkannten Schädigungsfolgen beifügen.
  • Nachweise über Einkommen des Antragstellers
  • Nachweise über laufende Verpflichtungen
  • Nachweise über Vermögen

 

Anträge / Formulare

Einen Antrag auf Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Sie hier...

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Genauere Angaben über Leistungsvoraussetzungen und Leistungen der Kriegsopferfürsorge ergeben sich aus der Broschüre "Kriegsopferfürsorge", die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben wurde.

 

 

Bemerkungen

Text überprüft durch das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, aktualisiert am 27.09.2012

 

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