Bildung und Teilhabe

Was ist das Bildungspaket?
Das Bildungspaket unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien mit finanziellen Zuschüssen. Mit den Leistungen haben sie mehr Zukunftschancen, können sich unter Gleichaltrigen besser integrieren und Kontakte pflegen.


Wer bekommt diese Leistungen?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten Leistungen aus dem Bildungspaket, wenn sie noch keine 25 Jahre alt sind, keine Ausbildungsvergütung bekommen und eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:


• Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II („Hartz IV-Leistungen“),
• Sozialhilfe nach dem SGB XII,
• Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
• Wohngeld oder
• Kinderzuschlag von der Familienkasse.


Welche Leistungen gibt es?
Ausflüge & Klassenfahrten
Für Ausflüge und Fahrten in Schulen und Kitas werden die Kosten übernommen (außer: Taschengeld).


Schulbedarf
Aufgeteilt in zwei Raten gibt es 195,00 Euro pro Schuljahr (130,00 Euro am 1. August und 65,00 Euro am 1. Februar) zum Beispiel für Malstifte, Füller, Taschenrechner und Hefte. Die Kosten der Schulbuchausleihe werden nicht übernommen. Hierfür kann eine Freistellung in der Schule beantragt werden.


Schülerbeförderung
Eine Schülerfahrkarte wird bezahlt, wenn keine kostenlose Schülerbeförderung vom Fachbereich Schule zur Verfügung steht und der Schulweg unzumutbar ist.


Lernförderung
Wenn schulische Förderangebote nicht ausreichen, kann eine Nachhilfe finanziert werden.
Die Koordinierungsstelle für Lernförderung hilft Ihnen bei Fragen und bei der Vermittlung geeigneter Nachhilfeanbieter gerne weiter. Nachhilfeanbieter finden Sie außerdem in dem Verzeichnis über Anbieter von Lernförderung.


Gemeinschaftliches Mittagessen
Das Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege wird übernommen.


Freizeitaktivitäten (Teilhabe)
Kinder und Jugendliche erhalten bis zu ihrem 18. Geburtstag Leistungen in Höhe von pauschal 15,00 Euro zum Beispiel für Mitgliedsbeiträge im Sportverein, für Unterricht in künstlerischen Fächern oder für die Teilnahme an Freizeiten.


Was ist zu tun?
Bitte stellen Sie rechtzeitig einen schriftlichen Antrag, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zugutekommen. Dies gilt auch für Folgeanträge bei Ablauf des Bewilligungszeitraumes.


Verwenden Sie die Antragsvordrucke des Landkreises Gifhorn. Die Vordrucke gibt es beim Landkreis Gifhorn, beim Jobcenter Gifhorn, in den Schulen und Kitas, im Familienbüro, in den Bürgerämtern der Städte und Gemeinden sowie zum Download auf dieser Seite.


Wo kann ich Anträge und Fragen stellen?


  • Leistungsberechtigte nach dem SGB II


           Jobcenter Gifhorn
           Ribbesbütteler Weg 2
           38518 Gifhorn
           Tel.: 05371 594-0
           E-Mail: Jobcenter-Gifhorn.BuT(at)jobcenter-ge.de


  • Leistungsberechtigte nach dem SGB XII, Wohngeldgesetz (Stadt und Landkreis) und Bezieher von Kinderzuschlag


           Landkreis Gifhorn
           Fachbereich 5 - Soziales, Abteilung 5.4
           Ribbesbütteler Weg 2
           38518 Gifhorn
           E-Mail: wohngeld-but(at)gifhorn.de


  • Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG


           Landkreis Gifhorn
           Fachbereich 3 - Ordnung, Verkehr und
           Veterinärwesen, Abteilung 3.2
           Schlossplatz 1
           38518 Gifhorn
           Tel.: 05371 82-428
           E-Mail: AsylbLG(at)gifhorn.de


Weitere Informationen gibt es in unserem Flyer und auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.