Spezieller Hinweis.

Die Zuständigkeit der einzelnen Sachbearbeiter richtet sich nach dem Nachnamen der Person für die diese Leistung beantragt wird.

 

Spezieller Hinweis.

Die Antragstellung kann nicht rückwirkend erfolgen.

Spezieller Hinweis.

Für die Antragsbearbeitung benötigen wir regelmäßig folgende Unterlagen in Kopie:

  • Bei Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung (Heim):
    • Allgemein:
      • Einstufungsbescheid der Pflegekasse (Pflegegrad)
      • Kopie des Pflegegutachtens (MDK)
      • aktuelle Rentenbescheide (sofern freiwillig, zusätzliche Beiträge geleistet wurden: Nachweis vom Rententräger)
      • Kopien der Kontoauszüge der letzten sechs Monate
      • Kopien der Sparbücher oder sonstiger Vermögensanlagen
      • Versicherungen mit Rückkaufswert und/oder monatlichen Auszahlungen
        (z.B. Lebens- und Sterbegeldversicherungspolicen, Unfallversicherungen,
        private Pflegeversicherungen etc.)
      • Bestattungsvorsorgevertrag mit aktuellem Stand
      • Betreuerausweis/Vollmacht
      • Schwerbehindertenausweis
      • Ggf. Mietvertrag
      • aktuellen Beitragsrechnungen (Haftpflicht-, Hausratversicherung, etc.)
    • Wenn eine Scheidung durchgeführt wurde:
      • Nachweis über Unterhaltstitel
        (z.B. Scheidungsurteil, Ehevertrag, Unterhaltsbeschluss)
    • Wenn Sie Wohn-Eigentum vorhanden ist oder war:
      • Nachweise über Grundeigentum (Grundbuchauszug)
      • Wenn Sie vorher Eigentümer waren:
        • Verträge über Wohn,- Altenteils- oder Nießbrauchsrechte
        • Übergabevertrag vom Haus
      • Wenn Sie aktuell Eigentümer sind:
        • Nebenkosten
        • (z.B. Unterlagen und Zahlungsnachweise für Unterkunft und Heizung)
        • letzte Jahresrechnung der Ent-/Versorgungsunternehmen für
        • Wasser/Abwasser,
        • Gebührenbescheide (z.B. Grundsteuer- & Müllgebührenbescheid)
        • alle Schornsteinfegerrechnungen des laufenden Jahres
        • Versicherungspolicen aller bestehenden Versicherungsverträge
        • (z.B. Gebäudeversicherung, Haftpflicht-, Hausratversicherung)

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Um die Wartezeiten für Sie zu minimieren bitten wir Sie vorher telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Weitere Informationen zum Thema Pflege erhalten Sie hier:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/pflegeleistungen-zum-nachschlagen.html

Spezieller Hinweis.

Regionale Gebühren.

Hilfe zur Pflege - stationär in einer Einrichtung

 

Leistungsbeschreibung

Wer pflegebedürftig ist, keine oder keine ausreichenden Leistungen seiner Pflegekasse erhält und nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen zur eigenständigen Bedarfsdeckung verfügt, kann Leistungen der Hilfe zur Pflege in der Häuslichkeit oder in einem Pflegeheim erhalten.

Voraussetzung

  • Vorliegen einer Pflegestufe

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über das gesamte Einkommen

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

Hilfe zur Pflege - stationär in einer Einrichtung