ist eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises, die durch den Landkreis Gifhorn wahrgenommen wird.
Hierzu gehören u. a..:
Ein Katastrophenfall im Sinne des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt sind, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert.
Infoblätter zum Katastrophenschutz
Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen