Eichenprozessionsspinner

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtschmetterling, der seine Eier in den Kronen von freistehenden, älteren Eichen ablegt. Die Weibchen tarnen ihre Gelege mit grauen Schuppen und Sekret. Anfang Mai schlüpfen die jungen Raupen. Nach der zweiten Häutung bilden sie kurze Brennhaare (Setae) aus, die die Raupen wirksam vor Fressfeinden schützen. Leider sind nicht nur die Brennhaare des Eichenprozessionsspinners bei Kontakt gefährlich, auch die Pfade der Raupen, Häutungsreste und die Gespinstnester können allergische Reaktionen auslösen. Gerade die Gespinstnester können beim Beseitigen und durch die allgemeine Windverwehung allergische Reaktionen beim Menschen verursachen.


Am größten ist die Gefahr durch den Eichenprozessionsspinner von Mai bis Juli!


Klinische Symptomatik:


Allergische Reaktionen aufgrund Thaumetopoein ist ein auf Eiweißbasis aufgebautes Nesselgift und fallen unterschiedlich aus. Zunächst entwickelt sich meist ein lokaler Hautausschlag, eine sogenannte Raupendermatitis. Sie äußert sich in punktuellen Hautrötungen, leichten Schwellungen, starkem Juckreiz und Brennen. Später bilden sich häufig Quaddeln am ganzen Körper. Werden die winzigen Härchen eingeatmet, kann es zu Reizungen an Mund- und Nasenschleimhaut sowie Bronchitis, schmerzhaftem Husten und eventuell zu Asthma kommen. Die Bindehaut des Auges reagiert mit Entzündungen auf das Gift. Es können auch Schwindel, Fieber und Müdigkeit auftreten. Im Einzelfall kann es auch zu allergischen Schockreaktionen kommen. Betroffene sollten einen Arzt aufsuchen und sich gegen die Symptome behandeln lassen. 


Gefährdungsbereiche für Erwachsene und Kinder sowie beruflich exponierte Personen (Waldarbeiter, Brennholzwerber, Arbeitskräfte von Landschaftspflegebetrieben, Autobahn- und Straßenmeistereien) sind:


In Schulen, Kindergärten, Freizeitanlagen (Sportplätze, Schwimmbäder, Campinganlagen), an Straßen, Park- und Rastplätzen, im begrünten Siedlungsbereich und im Wald.


So können Sie sich schützen:


  • Meiden Sie die befallenen Gebiete und ggf. abgesperrten Bereiche.
  • Bedecken Sie alle Körperflächen (Nacken, Hals, Arme und Beine usw.) beim Aufenthalt in befallenen Gebieten.
  • Raupen und das Gespinst nicht berühren. Vermeiden Sie jeden Kontakt.
  • In der Nähe von befallenen Bäumen sich nicht ins Gras oder auf den Boden setzen.
  • Nach Kontakt mit den Raupenhaaren sofortiger Kleiderwechsel dann Duschbad und Haarwäsche.
  • Kleidung bei 60 °C mit viel Wasser waschen, um das Nesselgift der Raupenhaare zu vernichten / auszuspülen.
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen an Bäumen verzichten, solange Raupennester des Eichenprozessionsspinners erkennbar sind.


Bedroht der Eichenprozessionsspinner die Gesundheit der Bevölkerung im öffentlichen Raum (Wohngebiete, Parks, Straßengrün), sind die kommunalen Ordnungsbehörden der Gebietskörperschaften (Stadt Gifhorn, Stadt Wittingen, die Samtgemeinden des Landkreises Gifhorn und die Einheitsgemeinde Sassenburg) zuständig.


Die Telefonnummern der einzelnen Gebietskörperschaften erhalten Sie über die Übersichtsliste der Ansprechpartner.


Bei Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig. Die Bekämpfung sollte über eine Fachfirma erfolgen! Die Kosten für eine Bekämpfung muss der Eigentümer tragen!


Weitere Infos erhalten Sie z.B. auf den Internetseiten vom Nds. Landesgesundheitsamt.


Adressen von Bekämpfungsfirmen erhalten Sie in der Übersichtliste der Bekämpfungsfirmen.


Durch Insektenförderung steigt die Anzahl der natürlichen Feinde des Eichenprozessionsspinners im Garten und Landschaft. Es ist eine nützliche Hilfe bei der Eindämmung des Eichenprozessionsspinners.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Übersichtsliste Insektenförderung.


Hinweis: Wenn Sie als Firma oder Gewerbetreibender auch eine Bekämpfung vom Eichenprozessionsspinner anbieten und noch nicht auf dieser Liste sind und dort auch erscheinen möchten, dann teilen Sie dieses uns bitte unter landkreis(at)gifhorn.de mit.