Studenten sind Personen, die für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind.
Studenten benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.
Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.
Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
100,00 Euro
Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
100,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten
96,00 Euro
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten
93,00 Euro
Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (aus dem Ausland) werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
In der Ausländerbehörde vor Ort werden zur Aufnahme des elektronsichen Aufenthaltstitels (eAT) im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:
Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.
Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)