Ausländerrecht: Studium

Studenten sind Personen, die für ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder an vergleichbaren Ausbildungsstätten zugelassen sind.


Studenten benötigen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis.


Mit Ausnahme der EU-Staaten, Australien, Island, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und der Vereinigten Staaten von Amerika ist bereits vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einzuholen.



Gebühren

Erteilung mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr
100,00 Euro


Erteilung mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
100,00 Euro


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von bis zu drei Monaten
96,00 Euro


Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis von mehr als drei Monaten
93,00 Euro


Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.



Unterlagen

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (aus dem Ausland) werden bereits im Visumverfahren durch die deutsche Auslandsvertretung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde geprüft.


Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.


In der Ausländerbehörde vor Ort werden zur Aufnahme des elektronsichen Aufenthaltstitels (eAT) im Allgemeinen folgende Unterlagen benötigt:


  • Antrag
  • gültiger Pass
  • aktuelles Passfoto 
  • Finanzierungsnachweis
  • Wohnraumnachweis des Vermieters
  • Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Immatrikulationsbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung der Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungsstätte oder eine Bescheinigung, aus der Aufenthaltszweck, Studiendauer und Fachrichtung ersichtlich sind


Setzen Sie sich für eine abschließende Information mit den Mitarbeitern der Ausländerbehörde in Verbindung.
Im Einzelfall kann darüber hinaus noch die Vorlage zusätzlicher Nachweise erforderlich sein.



Rechtsgrundlage

§16 AufenthG


Zuständigkeit: (Buchstabenaufteilung nach Anfangsbuchstabe Nachname Ehefrau)


  • Frau Ballwanz                    Aa - Alr
  • Frau Spielmann                 C, D, J, L, Yn - Yz
  • Frau Schacht                      Als - Az, R, Ya - Ym
  • Frau Barton                        K
  • Frau Hartung                     E, G, N, T
  • Herr Spielmann                 O, S
  • Frau Pusch                         H, P, U, W
  • Herr Bichtemann             B, I, Q, V, Z
  • Frau Merker                      Ma - Mn, Mp - Mz, X
  • Frau Reiten                        F, MO