Lernförderung und Hausaufgabenhilfe

Anspruchsberechtigte Personen haben die Möglichkeit über das Bildung und Teilhabepaket Lernförderung und Hausaufgabenhilfe zu beantragen.


Dabei ist anspruchsberechtigt, wer folgende Sozialleistungen erhält:


  • Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV)
  • Sozialhilfe nach dem SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag


Die Koordinierungsstelle für Lernförderung und Hausaufgabenhilfe im Landkreis Gifhorn trägt dazu bei,  dass die Leistungserbringung, sowie die Inanspruchnahme und Wirkung von Lernförderung gewährleistet bzw. verbessert wird. Dies erfolgt, indem für die antragstellenden Personen der individuelle Förderbedarf des Kindes ermittelt wird. Zielführend soll der ermittelte Förderbedarf passend und geeignet sein, damit die wesentlichen Lernziele erreicht werden können.
Die Koordinierungsstelle für Lernförderung ist auch Anlaufstelle für potentielle Nachhilfekräfte, die Interesse und die notwendige Qualifikation haben, Schülerinnen und Schüler über das Bildungspaket außerschulische Hilfestellungen zu erteilen.


Leistungen der Koordinierungsstelle:


  • Ermittlung und Vermittlung eines geeigneten, wirtschaftlichen und wohnortnahen Lernförderangebots
  • Individuelle Beratung mit Antragsteller/-innen sowie fachliche Abstimmung mit den Schulen
  • Beratung und Hilfe bei der Antragstellung (Bildung- und Teilhabepaket)
  • Enge Kooperation mit den Leistungsträgern (Jobcenter, Wohngeldstelle des Landkreises Gifhorn und der Asylbewerberleistungsstelle)