Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle erfüllen verschiedene Aufgaben innerhalb des Betreuungsrechts, dazu gehören:
Die Mitarbeitenden der Betreuungsstelle prüfen die Eignung von ehrenamtlichen und berufsmäßigen Betreuern. Die Betreuungsstelle ist immer auf der Suche nach Menschen, welche Interesse an der Betreuungsführung haben. Die gestellten Anforderungen entnehmen Sie bei Interesse bitte dem Anforderungsprofil für berufsmäßige Betreuer im Landkreis Gifhorn.
Eine Betreuung muss bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes richtet sich nach dem Wohnort bzw. dem dauerhaften Aufenthaltsort der betroffenen Person. Für den Landkreis Gifhorn sind die Amtsgerichte Gifhorn und Wolfsburg wie folgt zuständig:
Amtsgericht Gifhorn |
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Amtsgericht Wolfsburg |
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Falls Sie sich noch weiter informieren möchten, stehen Ihnen folgende Broschüren zur Verfügung