Die Betreuungsstelle ist eine Fachbehörde und übernimmt strukturell steuernde Aufgaben im gesamten Betreuungswesen. Dazu nehmen die Mitarbeitenden folgende Aufgaben wahr:
Registrierung beruflicher Betreuer nach § 23 ff. Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG)
Um rechtliche Betreuungen berufsmäßig führen zu können, ist ab dem 01.01.2023 eine Registrierung bei der örtlichen Betreuungsstelle erforderlich. Es wurden bundesweit erstmalig einheitliche Qualifikationen als Zugangsvoraussetzungen geschaffen. Bis zum 30. Juni 2023 gibt es eine Übergangsfrist für die Registrierung bereits tätiger beruflicher Betreuer, bis dahin gelten alle aktuellen Bestandsbetreuer als automatisch vorläufig registriert.
Die genauen Anforderungen an die Registrierung und den Ablauf können den Merkblättern zum Registrierungsverfahren entnommen werden.
Für die Registrierung wurde ein Antragsformular nebst Anlagen entwickelt und kann heruntergeladen und digital ausgefüllt werden. Für die erstmalige Registrierung als beruflicher Betreuer ist ein Anschreiben und Lebenslauf dem Antrag, den erforderlichen Unterlagen und Anlagen beizufügen. Da die beruflichen Qualifikationen im Original einzureichen sind, empfiehlt es sich einen Termin zur Antragsabgabe zu vereinbaren.
Die Registrierung als beruflicher Betreuer gilt bundesweit. Die Festsetzung der Vergütung erfolgt durch das zuständige Amtsgericht nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz und gilt ebenfalls bundesweit.
Für die Registrierung als beruflicher Betreuer ist der Erwerb der Sachkunde erforderlich. Durch die Sachkunde werden Kenntnisse aus den verschiedenen betreuungsrelevanten Bereichen, wie den rechtlichen Grundlagen zum Betreuungs- und Unterbringungsrecht, Betreuungsführung, Personensorge, betreuungsrelevante Erkrankungen und Behandlungen, Vermögenssorge, sozialrechtliche Hilfeleistungen, Kenntnisse der Kommunikation mit Personen mit Erkrankungen und Behinderungen, sowie die unterstützte Entscheidungsfindung vermittelt.
Dazu bieten zertifizierte Bildungsträger einen Sachkundelehrgang über 11 Module an, die optimal auf die beruflichen Aufgaben eines Betreuers zugeschnitten sind und den Einstieg erleichtern. Der Erwerb der Sachkunde ist vor der Antragsstellung erforderlich. Auf Antrag wird vorab geprüft, welche Module bereits durch das Grundstudium bzw. die Grundausbildung anerkannt werden und somit erfüllt sind.
Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, sowie Volljuristen mit der Befähigung zum Richteramt erfüllen diese Voraussetzung, genauso wie Absolventen der Studiengänge Berufsbetreuer oder Curator de jure.
Eine Betreuung muss bei dem zuständigen Amtsgericht angeregt werden. Die Zuständigkeit des Amtsgerichtes richtet sich nach dem Wohnort bzw. dem dauerhaften Aufenthaltsort der betroffenen Person. Für den Landkreis Gifhorn sind die Amtsgerichte Gifhorn und Wolfsburg wie folgt zuständig:
Amtsgericht Gifhorn |
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Amtsgericht Wolfsburg |
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Falls Sie sich noch weiter informieren möchten, stehen Ihnen folgende Informationen zur Verfügung