Die Belehrung ist Voraussetzung für den beruflichen Umgang mit Lebensmitteln (ehemals Gesundheitszeugnis bzw. Gesundheitspass).
Personen, die Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, bedürfen einer Belehrung. Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und muss durch das Gesundheitsamt erfolgen.
Alternativ zur Onlinebelehrung werden auch Präsenztermine im Gesundheitsamt angeboten.
Für die Durchführung der Belehrung in Präsenz ist eine verbindliche Online-Anmeldung über erforderlich: Terminbuchung für Belehrungen in Präsenz
Belehrungen werden in der Regel Dienstags und Donnerstags - jeweils um 13:50 Uhr - im Gesundheitsamt Gifhorn angeboten (Terminverfügbarkeit siehe Terminbuchungslink zuvor).
Sonderbelehrungen für spezielle Gruppen?
Bitte nutzen Sie primär die Online-Belehrung, auch wenn es sich um spezielle Gruppen (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen, Vereine, etc.) handelt. Nur in Ausnahmefällenist es möglich, einen Sonderbelehrungstermin zu vereinbaren, wenn z.B. die erforderliche Sprache online nicht verfügbar ist oder das Angebot aus technischen Gründen nicht genutzt werden kann.
Hierzu nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf: Tel.: 05371 82-727, -724 oder -717 oder per E-Mail an gesundheitsamt@gifhorn.de
Hiweisen zu einer möglichen Kostenbefreiung und der erforderlichen Bescheinigung (beispielweise bei ehrenamtlichen Tätigkeiten) finden Sie unter dem später folgenden Punkt "Gebühren".
Hinweis zur Lebensmittelhygiene
Eine Gesundheitsbelehrung gemäß § 43 des Infektionsschutzgesetzes ersetzt keine weiteren Schulungen in der Lebensmittelhygiene. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Lebensmittelkontrolle, Landkreis Gifhorn, Abteilung 3.5.
Für eine Belehrung in Präsenz werden Gebühren in Höhe von 29,00 € erhoben (26 Euro Verwaltungsgebühren gemäß Nr. 49.1.15 Allgemeine Gebührenordnung - AllGO -, zzgl. 3 Euro Auslagen für das Belehrungsheft).
Für eine Online-Belehrung über das Serviceportal des Landkreises Gifhorn bzw. NAVO werden Gebühren in Höhe von 26,00 € erhoben (Auslagen für das Nachweisheft entfallen, da online automatisch eine Bescheinigung erstellt wird).
Sollten die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, so lassen Sie sich diese bitte im Nachhinein von diesem erstatten.
Sie können von den Kosten befreit werden, wenn diese Belehrung im Rahmen einer Umschulungsmaßnahme, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres, dem Einsatz im Bundesfreiwilligendienst, für eine ehrenamtliche Tätigkeit oder die Durchführung eines Schulpraktikums (Dauer max. fünf Wochen) benötigt wird.
Um diese Kostenbefreiung im Antrag geltend zu machen, muss bei den Angaben der zu belehrenden Person unter „Gehören Sie zu einer der folgenden Gruppen?“ die entsprechende Personengruppe ausgewählt werden.
Außerdem ist zwingend ein digitaler Nachweis über den Grund der Kostenbefreiung hochzuladen, andernfalls kann der Antrag nicht übermittelt werden. Sollte es sich beispielsweise um eine kostenfreie Bescheinigung für die Durchführung eines Schulpraktikums handeln, ist eine Bescheinigung der Schule / des Bildungsträgers hochzuladen, welche auch den genauen Zeitraum des Praktikums enthält.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Eine Belehrung muss vor Arbeitsaufnahme erfolgen.