Ermittlung, Beratung und Überwachung von Ansteckungsverdächtigen, Krankheitsverdächtigen und Erkrankten mit meldepflichtigen Erkrankungen.
Es fallen keine Kosten an.
§ 25 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)