Wildunfall

Bei einem Wildunfall mit einem größeren Tier muss zuerst die Unfallstelle mit dem Warndreieck gesichert und das verendete Tier aus dem Weg geräumt werden.


Danach ist der Unfall dem örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten zu melden, der verletztes Wild versorgt bzw. das flüchtige Tier stellt und eine Bescheinigung (s. Formulare) für die Inanspruchnahme der Kaskoversicherung ausstellt. Die Adressen und Telefonnummern sind außerhalb der Dienstzeiten der Landkreisverwaltung auch über die Polizei zu erfahren. Ist der Jagdausübungsberechtigte nicht zu erreichen, so stellt auch die Polizei diese Bescheinigung aus. Die Versicherungen erkennen Schäden durch Haarwild (Rehwild, Damwild, Rotwild, Wildschweine, Füchse, Hasen und Marder) an; einige Versicherer zahlen auch die finanziellen Folgen bei einem Zusammenstoß mit Hunden, Kühen und Pferden. Für den Fall, dass ein Gutachter eingesetzt werden soll, dürfen die Spuren an dem Auto auch nach Ausstellung der Bescheinigung nicht verwischt werden.


Für die kostenlose Entsorgung von Fallwild - auch Wildaufbrüche, illegal entsorgte Schlachtabfälle und dgl. - durch die Jagdausübungsberechtigten stehen nach einer
Vereinbarung mit den Jägerschaften in


  • Hankensbüttel/Kläranlage (Ansprechpartner: Stefan Niebuhr, Hankensbüttel - Tel: 0171/4387685) und
  • Westerbeck/Kläranlage (Ansprechpartner: Carsten Stanowski, Triangel - Tel: 05371/6652)


verschlossene Behälter zur Verfügung. Schlüssel wurden in der Jägerschaft verteilt.


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