Für die Aufteilung von Gebäuden in Wohn- und Teileigentum kann die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung im Bauordnungsamt beantragt werden. Diese ist für die Eintragung der Eigentumsanteile in das Grundbuch nach dem Wohnungseigentumsgesetz notwendig (zusammen mit der Teilungserklärung eines Notars).
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und der Anzahl zu bildender Eigentumseinheiten. Sie werden nach der Allgemeinen Gebührenordnung erhoben.
Für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung werden folgende Unterlagen in zweifacher Ausfertigung benötigt.
Die Bauzeichnungen müssen den tatsächlichen Gebäudebestand wiedergeben.
Alle zu demselben Wohnungs- bzw. Teileigentum gehörenden Einzelräume sind mit jeweils gleicher Nummer in den Aufteilungsplänen (Grundrissen) zu kennzeichnen.
Räume, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen, sind mit "G" zu kennzeichnen.