Was ist zu beachten, wenn Sie in den Landkreis Gifhorn einreisen?

Die Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreise V) regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht.

Aktuelle Informationen zu Anmelde- Nachweis und Quarantänepflichten für Reisende finden Sie unter:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html

Der Listung des RKI können Sie entnehmen, ob Ihr Reiseland ein Virusvariantengebiet ist:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html;jsessionid=CAD7BF5059C62AB2AC669C449CEB08CC.internet092?nn=13490888

 

Sollten Sie noch Fragen haben stehen wir Ihnen per E-Mail unter: reiserueckkehrer(at)gifhorn.de gerne zur Verfügung.

Verstöße gegen die Corona- Einreiseverordnung können mit Geldbußen bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Zusätzliche Informationen für Reisende finden Sie unter:

Auswärtiges Amt