Dienstaufsichtsbeschwerden

Eine Beschwerde über das persönliche Verhalten von Bediensteten oder Amtsträgern wird als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnet. Adressat für eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist der jeweilige Dienstvorgesetzte.  


Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde handelt es sich um einen außergerichtlichen formlosen Rechtsbehelf, der keinen formellen Vorschriften unterliegt. Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann sowohl schriftlich als auch mündlich zur Niederschrift bei der entsprechenden Behörde vorgetragen werden.


Es ist nicht möglich, gegen eine sachliche Entscheidung mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde vorzugehen. Hierzu ist vom Gesetzgeber ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren vorgesehen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde entfaltet keine aufschiebende Wirkung, das heißt sie verhindert nicht die Umsetzung von Maßnahmen und Entscheidungen und unterbricht keine Fristen.


Dienstaufsichtsbeschwerden stellen eine besondere Form des Petitionsrechtes dar. Aufgrund dieses in Art. 17 Grundgesetz normierten Rechtes besteht ein Anspruch auf Entgegennahme, sachliche Prüfung und Bescheidung der Dienstaufsichtsbeschwerde.


Bitte senden Sie Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde per Mail an landratsbuero(at)gifhorn.de oder postalisch an Landkreis Gifhorn, Landratsbüro, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn.