Visum

Ein Schengen-Visum wird für einen Aufenthalt bis zu drei Monaten für Besuche, Geschäftsreisen und ähnliche Zwecke erteilt. Zuständig für die Erteilung sind die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Schengener Staaten. Das Visum gilt für das gesamte Gebiet der Schengener Staaten und kann nur in besonderen Fällen bis zu längstens sechs Monaten verlängert werden. Darüber hinaus kann ein Visum auch für mehrere Aufenthalte von bis zu drei Monaten innerhalb eines Jahres und einer Gültigkeit von bis zu fünf Jahren erteilt werden.


Für längerfristige Aufenthalte ist ein nationales Visum erforderlich, das ausschließlich von einer deutschen Auslandsvertretung erteilt wird. Im Normalfall ermöglicht es anschließend derAusländerbehörde im Inland die Erteilung einer weiteren Aufenthaltserlaubnis entsprechend der rechts aufgeführten Aufenthaltszwecke.


Ob für die Einreise ein Visum erforderlich ist, hängt von dem Aufenthaltszweck, der beabsichtigten Dauer des Aufenthaltes und der Staatsangehörigkeit ab. Weitere Regelungen hierzu finden Sie unter den Gesetzestexten. Hieraus ergibt sich auch, welche Art von Visum erforderlich ist. Einzelheiten können Sie auch direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfahren.

Unterlagen

Bitte setzen sie sich hierbei mit der zuständigen deutschen Auslandvertretung in Verbindung