Entsorgung und Verfütterung von Speiseabfällen

Speisereste und Speiseabfälle mit Lebensmittelbestandteilen von Tieren wie z.B. Fleisch, Geflügelfleisch, Wurst, Fisch, Eiern stellen ein erhebliches Seuchenrisiko im Hinblick auf Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest dar. Sie müssen daher von Spezialbetrieben eingesammelt und unschädlich beseitigt werden.


Das Verfüttern solcher Speiseabfälle an Klauentiere (vor allem Schweine) oder Geflügel ist daher verboten. Dabei ist es egal, ob die Speiseabfälle aus Privathaushalten oder gewerblichen Betrieben wie Gaststätten, Kantinen, Altenheimen oder Krankenhäusern stammen.


Ausnahmen hiervon sind nur zulässig, wenn die Speiseabfälle vor der Verfütterung in speziell dafür zugelassenen Betrieben erhitzt wurden. Das Erhitzen im Kochkessel reicht absolut nicht aus, um die sehr widerstandsfähigen Krankheitserreger abzutöten.