Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge: Erteilung

 

Leistungsbeschreibung

Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Stelle.

 

 

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

 

 

Voraussetzungen

  • Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
  • Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis unter Angabe von:
    • die Art der betroffenen Tiere,
    • die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
    • die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
  • Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

 

 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.

 

 

Was sollte ich noch wissen?

Es besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.

 


Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

 

Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle

 

 

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,  Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 

 

Hier geht es zur elektronischen Antragsstellung.

Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge: Erteilung