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Eingliederungs- und Behindertenhilfe

Details
5.3 - Leistungen bei Behinderung
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
C. Branka 05371 82540 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
S. Eberhardt 05371 82174 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
T. Müller 05371 82529 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
C. Richter 05371 82547 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
N. Jacobi 05371 82817 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
C. Göpfert 05371 82533 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
M. Pohl 05371 82549 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
F. Wolfer 05371 82530 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
G. Küster 05371 82571 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
G. Kirmis 05371 82551 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
M. Basler 05371 82543 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
K. König 05371 82531 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
D. Radke 05371 82810 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
V. Hofmann 05371 82537 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
S. Bischoff 05371 82550 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
S. Hintze 05371 82529 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Aufgabe der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist es, eine drohende Behinderung zu verhüten oder deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Weiteres Ziel ist, den behinderten Menschen in die Gesellschaft einzugliedern und ihn zu einem weitgehend selbständigen Leben zu befähigen.
Die Eingliederungshilfe wird nur auf Antrag gewährt.

 

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe gehören insbesondere:

 

Frühförderung und Frühberatung behinderter Kinder und ihrer Eltern Förderung der Integration geistig und körperlich behinderter Kinder in Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen Heilpädagogische Leistungen für Kinder Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung Hilfe zur schulischen Ausbildung in einem angemessenen Beruf Hilfe zum Besuch einer Hochschule Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Leistungen im Arbeitsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

 

Anspruch haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger / Rehabilitationsträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Arbeitsagentur, Unfallversicherungsträger) nachrangig.

 

D.h., dass Sozialhilfe nicht erhält, wer sich durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen (z.B. von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen) erhält.

 

Weitere Voraussetzung ist, dass der nachfragenden Person die Aufbringung der benötigten Mittel für die Eingliederungshilfe aus eigenem Einkommen und Vermögen nicht zugemutet werden kann. Für die Anrechnung gelten besondere Regelungen.

 

D.h., dass, abhängig von der speziellen Hilfeart, im Einzelfall geprüft werden muss, ob eine Beteiligung des Einkommens und Vermögens an den Kosten möglich ist

 

Hinweis:

 

Um eine möglichst effektive Förderung des behinderten Menschen zu erreichen, stellt der Sozialhilfeträger möglichst früh gemeinsam mit dem behinderten Menschen, dem behandelnden Arzt, dem Gesundheitsamt und eventuell mit dem Jugendamt bzw. der Arbeitsagentur einen Zielplan zur Durchführung der einzelnen Leistungen auf.

 

Ihr/e Ansprechpartner/in

Telefon

Frau Branka

 

ABTEILUNGSLEITUNG

05371 82 540

Frau Eberhardt

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABE B

05371 82 174

Herr Müller/Frau Hintze

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABEN C, L, S, St, T, U, V

 

05371 82 529

Frau Richter

 

STELLVERTRETENDE ABTEILUNGSLEITUNG

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABEN D, F, G, H

05371 82 547

Frau Jacobi

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABEN E, W BIS Z

05371 82 817

Herr Pohl

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABEN I BIS K, M

05371 82 549

Frau Göpfert

 

EINGLIEDERUNGSHILFE ALLGEMEIN
BUCHSTABEN A, N BIS R, Sch

05371 82 533

Herr Wolfer

 

GRUNDSATZANGELEGENHEITEN
WIDERSPRÜCHE UND KLAGEN
BEHINDERTENGERECHTES BAUEN, KFZ-HILFEN

05371 82 530

Frau Küster

 

STELLWERK UND PSY. TAGESSTÄTTE

05371 82 571

Frau Kirmis

 

EINGLIEDERUNGSHILFE IN LEBENSHILFEEINRICHTUNGEN
BUCHSTABEN A BIS Gi

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER (Frühförderung)

05371 82 551

Frau Basler

 

EINGLIEDERUNGSHILFE IN LEBENSHILFEEINRICHTUNGEN
BUCHSTABEN Go BIS La

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER (Frühförderung)

05371 82 543

NN

 

EINGLIEDERUNGSHILFE IN LEBENSHILFEEINRICHTUNGEN
BUCHSTABEN Le BIS R, Scha BIS Schi

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER (Frühförderung)

05371 82 534

Frau König

 

EINGLIEDERUNGSHILFE IN LEBENSHILFEEINRICHTUNGEN
BUCHSTABEN S, Schl BIS Z

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER (Frühförderung)

05371 82 531

Frau Hofmann

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER (Stützpädagogik,
Integrative Maßnahmen, Sprachheilbehandlung)

05371 82 537

Frau Bischoff

 

EINGLIEDERUNGSHILFE FÜR KINDER(Sonderkindergärten, Tagesbildungsstätte)

 

BLINDENGELD, BLINDENHILFE

05371 82 550




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