9.4 - Abfallwirtschaft, Abfallbeseitigung
Sperrmüll- / Haushaltsgroßgerätesammlung
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr M. Otto | 05371 82 781 |
Die Abholung von Sperrmüll (z.B. Möbel, Teppichboden, Matratzen) erfolgt dreimal im Jahr zu festen Terminen (s. Abfuhrtermine) . Die Abfälle sind vor den Grundstücken bis 06.00 Uhr des jeweiligen Abfuhrtages bereitzustellen. Montags wird keine Sperrmüllsammlung mehr durchgeführt. (Mit dieser Regelung soll der Suchverkehr der Sperrmüllsammler am Wochenende unterbunden werden.) Die Bereitstellung des Sperrmülls darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen, so dass über das Wochenende keine Abfälle mehr zur Abholung am Straßenrand oder auf anderen öffentlichen Flächen bereitgestellt werden dürfen! Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, soweit sie nicht aus Metall bestehen . Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben.
Von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen sind:
Auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: 05371 / 9887-0) ist zusätzlich ein Express – Service für die Sperrmüllabfuhr möglich. Die Expressabfuhr wird spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anforderung ausgeführt und ist mit einer Kostenpauschale bis drei Kubikmeter versehen. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Zusatzaufschlag berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf.
Die Abholung von Metall-Sperrmüll, Haushaltsgroß- und Haushaltskältegeräten erfolgt auf gesonderte Anforderung per Anforderungskarte, Telefon (Fa. REMONDIS Tel.: 05371 / 9887-15) oder per Online Anforderung.
Die Anforderungskarte finden Sie auf der Umschlagrückseite der Broschüre "Abfuhrtermine". Vergessen Sie nicht Ihre Anschrift anzugeben.
Der Metallsperrmüll umfasst Gegenstände wie z.B. Fahrräder, Schubkarren, Rasenmäher ohne Betriebsmittel, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgestelle, Metallgestelle von Stühlen und Tischen, Stahlregale, Schaukelgestelle, Leitern, Wäschespinnen.
Zu den Haushaltgroßgeräten zählen beispielsweise Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Dunstabzüge, Heinbügler.
Nicht zum Metall-Sperrmüll gehören u. a.:
Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen, soweit sie nicht aus Metall bestehen . Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,5 m x 0,75 m haben.
Von der Sperrmüllentsorgung ausgeschlossen sind:
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Alle Bau- und Renovierungsabfälle wie z.B. Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht. Diese sind selbst auf der ZEW anzuliefern oder, sofern eine Zerkleinerung der Abfälle möglich ist, über die Restmülltonne in Kleinmengen zu entsorgen. |
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Kraftfahrzeugteile jeglicher Art (z.B. Autositze, Kotflügel, Auspuffanlagen, Reifen mit Felgen) |
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Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte (siehe unten) |
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Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien |
Auf gesonderte Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel.: 05371 / 9887-0) ist zusätzlich ein Express – Service für die Sperrmüllabfuhr möglich. Die Expressabfuhr wird spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anforderung ausgeführt und ist mit einer Kostenpauschale bis drei Kubikmeter versehen. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Zusatzaufschlag berechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Auftraggeber und der Fa. REMONDIS. Bereitgestellt werden darf ausschließlich satzungsgemäßer Sperrmüll, wie er auch zu den festen Terminen bereitgestellt werden darf.
Die Abholung von Metall-Sperrmüll, Haushaltsgroß- und Haushaltskältegeräten erfolgt auf gesonderte Anforderung per Anforderungskarte, Telefon (Fa. REMONDIS Tel.: 05371 / 9887-15) oder per Online Anforderung.
Die Anforderungskarte finden Sie auf der Umschlagrückseite der Broschüre "Abfuhrtermine". Vergessen Sie nicht Ihre Anschrift anzugeben.
Der Metallsperrmüll umfasst Gegenstände wie z.B. Fahrräder, Schubkarren, Rasenmäher ohne Betriebsmittel, Roller, Go-Karts, Kinderwagengestelle, Grillgestelle, Metallgestelle von Stühlen und Tischen, Stahlregale, Schaukelgestelle, Leitern, Wäschespinnen.
Zu den Haushaltgroßgeräten zählen beispielsweise Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Wäscheschleudern, Wäschetrockner, Herde, Geschirrspüler, Mikrowellen, Dunstabzüge, Heinbügler.
Nicht zum Metall-Sperrmüll gehören u. a.:
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Einzelstücke aus Bau- und Renovierungsmaßnahmen wie Stahltüren, Heizkessel, Badewannen, Heizkörper, Baustahl sowie Stahlfelgen, Maschendraht, Kraftfahrzeugteile. |
| Formulare | |
| Haushaltsgroßgeräteabholung |
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