Erklärung zur Abfallherkunft (Herkunftsdeklaration / Entsorgungsnachweis)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
O. Matthies | 05371 82771 | ![]() |
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U. Baron | 05371 82798 | ![]() |
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Private Abfallerzeuger müssen bei der Anlieferung von gefährlichen Abfällen zur Beseitigung eine Herkunftsdeklaration / einen Entsorgungsnachweis vorlegen.
Dieser Nachweis ist beispielsweise für asbesthaltige Abfälle (Abfallschlüssel 17 06 05 ) und für gefährliche Mineralfaserabfälle / Dämmmaterial (Abfallschlüssel 17 06 03) im Vorfeld zu beantragen, wenn eine private Anlieferung dieser Abfälle auf der Zentrale Entsorgungsanlage in Wesendorf (ZEW) erfolgen soll.
Für die Bearbeitung der Herkunftsdeklaration / des Entsorgungsnachweises fallen Gebühren von 26,00 € gemäß § 7 (2) Abfallentsorgungssatzung an.
Über unten folgende Formulare können private Abfallerzeuger die Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle (Abfallschlüssel 17 06 05 ) sowie gefährlicher Mineralfaserabfälle (Abfallschlüssel 17 06 03) beantragen.
Bitte das jeweilige Formular ausfüllen, ausdrucken und mit Unterschrift versehen. Anschließend das unterschriebene Formular einscannen und per Mail an obige Ansprechpartner senden. Alternativ ist natürlich auch der Postweg möglich.
Für die Anlieferung asbesthaltiger Abfälle unter 50 kg ist kein Entsorgungsnachweis zu führen, gleiches gilt für gefährliche Mineralfaserabfälle unter 0,5 m³ (=500 l) Volumen, die ebenfalls in Säcke zu verpacken sind.
Gewerbliche Abfallerzeuger sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese müssen sich ggf. an einen Dienstleister wenden, sofern sie nicht selber über die entsprechenden Qualifikationen verfügen, die für den Umgang, Transport und Beseitigung gefährlicher Abfällen erforderlich sind.
Formulare | |
Erklärung zur Abfallherkunft – Asbesthaltige Baustoffe |
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Erklärung zur Abfallherkunft – Mineralfaserabfälle/Dämmmaterial |
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