LK Gifhorn

Suche

Sitemap | Impressum | Kontakt

Zusätzliches Menü

  • Startseite
  • Nachrichten
  • Kreistag
  • Kreisverwaltung
    • Verwaltungsstruktur
    • Mitarbeiter
    • Dienstleistungen
    • Formulare
    • Verwaltungsgliederung
    • Grunddaten der Verwaltung
    • Aufgabenverteilung
  • Unsere Städte und
    (Samt-)Gemeinden
  • Wirtschaft und
    Regionalentwicklung
  • LEADER
  • Tourismus
  • Bildung & Kultur
  • Stiftungen im Landkreis
  • Klimaschutz
  • Umweltschutz
  • Amtsblatt
  • Ausbildung
  • Links
  • Veranstaltungen
  • Intranet
  • Projekt Einzelplan 4
  • IKZ
  • Impressum
  • Elektronische Kommunikation
  • Kontakt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten des Landkreises Gifhorn.

Terminvergabe Kfz-Zulassungsstelle

Termin online buchen
Hier können Sie einen Termin für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs bei der Kfz-Zulassungsstelle buchen
Termin online buchen

Wunschkennzeichen

Wunschkennzeichen Online
Wenn Sie sich für ein Wunschkennzeichen interessieren, können Sie hier online danach suchen und es reservieren lassen.

Wunschkennzeichen Online

Schulausfall im Landkreis Gifhorn

Schulausfall im Landkreis Gifhorn

Bildung und Teilhabe

Zur Startseite Bildung und Teilhabe
Zur Startseite Bildung und Teilhabe

Klimaschutz

Klimaschutz in eigenen Liegenschaften
Klimaschutz in eigenen Liegenschaften

Integration

Zur Startseite - Integration
Zur Startseite - Integration

Erstellen Sie Ihren persönlichen Abfallkalender

Hier geht´s zum Kalender
Mit ein paar Mausklicks können Sie nun Ihre für Sie persönlich zutreffenden Müllabfuhrtermine herausfinden und als Liste oder Kalender ausdrucken.
Hier geht´s zum Kalender

Bildungszentrum

Hier geht es zum Kursangebot
Die Kursangebote der Kreisvolkshochschule, der Kreiskunstschule und der Kreismusikschule können Sie auch online buchen.

Hier geht es zum Kursangebot

Zoll-Auktion

Versteigerungen der Kreiskasse Gifhorn
Hier geht's zur Zoll-Auktion

Regionale Karten

Zu den Links!
Hier finden Sie Anbieter verschiedener Kreiskarten!
Zu den Links!

Veranstaltungen

[26.05.2013]Regen im Mai bringt Wohlstand und Heu: künstlerische Annäherung an eine Landschaft
[26.05.2013 11:00 Uhr - 18:00 Uhr]Allerlay Speyß vonn Spiess
[02.06.2013 14:30 Uhr]Sonntags-Bummel im Kavalierhaus
[16.06.2013 12:00 Uhr - 18:00 Uhr]Aktiv-Sonntag
[18.08.2013 14:00 Uhr]Café-Spezialitäten - 10 Jahre Museumscafé
Veranstaltungskalender

Kreistagsinformationssystem

Hier klicken
Informationssystem für Mandatsträger
Hier klicken



  • Kreisverwaltung
    •  > Dienstleistungen


Ehrenamtskarte

Details
4.1 - Zentrale Fachbereichsaufgaben, Controlling
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Herr B. Schuhose 05371 82 805 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Frau M. Benstem 05371 82 519 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Warum Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte der Landkreis Gifhorn und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.


Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement/Ehrenamt?

  • Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)

  • Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)

  • Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft)

  • Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)


Wer kann die E-Karte bekommen?

Die E-Karte kann erhalten, wer

  • sich mindestens fünf Stunden pro Woche

  • seit mindestens drei Jahren

  • ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung von Kosten hinausgeht

  • in einer Organisation

  • im Kreisgebiet Gifhorn ehrenamtlich engagiert und

  • mindestens 18 Jahre alt ist.




Ehrenamtskarte


Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?

Der Landkreis berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.


Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?

Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular bei dem Landkreis Gifhorn, in der Abteilung
Jugendförderung erhalten oder bei der unten genannten Adresse anfordern oder im Internet auf dieser Seite abrufen. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Das Antragsformular muss bei der unten angegebenen Adresse eingereicht werden:

Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn



Ehrenamtskarte2
          Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden?

Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Nieder-sachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veran-staltungen, ebenso wie Museen, Schwimm-bäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist beim Landkreis Gifhorn, bei der unten genannten Adresse oder im Internet unter www.freiwilligenserver.de erhältlich.


Wie lange ist die E-Karte gültig?

Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.

Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Informationsflyer des Landes Niedersachsen sowie den Antrag zur E-Karte zum Download zur Verfügung.

Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Informationsflyer Niedersachsen) Informationsflyer Niedersachsen (1593KB)



Dateianhang: 'PDF'-Datei herunterladen (Antrag E-Karte) Antrag E-Karte (51KB)



Falls Sie noch weitere Fragen zur Ehrenamtskarte haben, wenden Sie sich bitte direkt an:

Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Frau Benstem 05371 82-519

oder an einen der oben genannten Ansprechpartner.



Druckversion anzeigen



Sitemap | Impressum | Kontakt