4.1 - Zentrale Fachbereichsaufgaben, Controlling
Ehrenamtskarte
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Herr B. Schuhose | 05371 82 805 | ||
| Frau M. Benstem | 05371 82 519 |
Warum Ehrenamtskarte?
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte der Landkreis Gifhorn und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement/Ehrenamt?
Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular bei dem Landkreis Gifhorn, in der Abteilung
Jugendförderung erhalten oder bei der unten genannten Adresse anfordern oder im Internet auf dieser Seite abrufen. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Das Antragsformular muss bei der unten angegebenen Adresse eingereicht werden:
Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Informationsflyer des Landes Niedersachsen sowie den Antrag zur E-Karte zum Download zur Verfügung.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Ehrenamtskarte haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Frau Benstem 05371 82-519
oder an einen der oben genannten Ansprechpartner.
Die Ehrenamtskarte (E-Karte) ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für langjähriges und intensives bürgerschaftliches Engagement. Unabhängig von ihrem Wohnort erhalten ihre Inhaberinnen und Inhaber aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und seinen Städten und Gemeinden in ganz Niedersachsen vergünstigten Eintritt in viele öffentliche und private Einrichtungen und zu Veranstaltungen unterschiedlicher Art. Mit der Vergabe der Ehrenamtskarten möchte der Landkreis Gifhorn und seine kreisangehörigen Gemeinden bei den zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern mit mehr als bloßen Worten ein herzliches „Dankeschön“ für die Zeit und Kraft sagen, die sie dem Allgemeinwohl in vielfältiger Weise zur Verfügung stellen.
Welche Merkmale bestimmen das freiwillige Engagement/Ehrenamt?
- Es ist freiwillig (in Abgrenzung zur vertraglich festgelegten und abhängigen Erwerbsarbeit)
- Es ist unentgeltlich (im Gegensatz zur bezahlten Arbeit, Auslagenerstattung unschädlich, allerdings keine Bezahlung von Zeit und Mühe)
- Es findet in einem organisatorischen Rahmen statt (in Abgrenzung zur spontanen Hilfeleistung und informellen Systemen wie Familie und Verwandtschaft)
- Es findet möglichst kontinuierlich statt (in Abgrenzung zu einmaliger und kurzfristiger Hilfe)
| Wer kann die E-Karte bekommen? Die E-Karte kann erhalten, wer
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Was bedeutet ohne Aufwandsentschädigung?
Der Landkreis berücksichtigt bei der Vergabe der E-Karte nur diejenigen Bewerber/-innen, die für ihr Ehrenamt keine Bezahlung erhalten, die über Auslagen für die ehrenamtliche Tätigkeit oder Erstattung von Kosten (z. B. Telefonkosten, Fahrtkosten, Porto) hinausgeht.
Was muss ich tun, um die E-Karte zu erhalten?
Der/die Bewerber/in kann das Antragsformular bei dem Landkreis Gifhorn, in der Abteilung
Jugendförderung erhalten oder bei der unten genannten Adresse anfordern oder im Internet auf dieser Seite abrufen. Das ausgefüllte Antragsformular ist durch die Organisation, für die der/die Bewerber/in das Ehrenamt ausübt, zu bestätigen. Das Antragsformular muss bei der unten angegebenen Adresse eingereicht werden:
Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
| Welche Vergünstigungen sind mit der E-Karte verbunden? Inhaber/-innen der E-Karte können in ganz Nieder-sachsen eine Reihe von attraktiven Vergünstigen in Anspruch nehmen. Dazu gehören kulturelle und sportliche Veran-staltungen, ebenso wie Museen, Schwimm-bäder und andere Freizeiteinrichtungen. Die Liste der aktuellen Vergünstigungen ist beim Landkreis Gifhorn, bei der unten genannten Adresse oder im Internet unter www.freiwilligenserver.de erhältlich. |
Wie lange ist die E-Karte gültig?
Die E-Karte hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von bis zu 3 Jahren und gilt nur in Verbindung mit der Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. Reisepass. Sie gilt von der Ausgabe bis zum Ablauf des Gültigkeitsdatums. Nach Ende der Gültigkeitsdauer ist die E-Karte neu zu beantragen. Eine automatische Verlängerung erfolgt nicht. Bei Ausscheiden von Ehrenamtlichen aus Ihrer Tätigkeit ist die E-Karte zurückzugeben.
Nachfolgend stellen wir Ihnen einen Informationsflyer des Landes Niedersachsen sowie den Antrag zur E-Karte zum Download zur Verfügung.
Falls Sie noch weitere Fragen zur Ehrenamtskarte haben, wenden Sie sich bitte direkt an:
Landkreis Gifhorn
Jugendförderung
Ehrenamtskarte
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Frau Benstem 05371 82-519
oder an einen der oben genannten Ansprechpartner.








