Ausländerbeauftragte
Integration und Migration im Landkreis Gifhorn
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | Email: | |
| Frau M. Aydinoglu | 05371 82 308 |
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | Email: | |
| Frau K. Otte | 05371 82 566 |
Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz
Integrationsleitbild für den Landkreis Gifhorn
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde diese langjährige gesellschaftliche Realität anerkannt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet den Rahmen für den Integrationsprozess und schreibt Werte fest, die für Alle gleichermaßen verbindlich sind.
Der Landkreis betrachtet es als zukunftsweisende Aufgabe, diesen Prozess aktiv mitzugestalten.
Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrifft alle Bereiche menschlichen Lebens und fordert auch Institutionen, Verbände, Unternehmen, Vereine und jeden Einzelnen heraus. Die Eingliederung von Menschen aus anderen Kulturkreisen stellt für Migrantinnen und Migranten als auch für die einheimische Bevölkerung eine Herausforderung dar, um ein von wechselseitiger Anerkennung geprägtes Miteinander zu ermöglichen und den sozialen Frieden zu sichern.
Achtung voreinander und gegenseitige Wertschätzung sind Grundlage im gegenseitigen Verständigungsprozess.
Der Erfolg von Integration entscheidet sich im alltäglichen Miteinander und im Dialog mit allen Beteiligten.
Integration setzt Chancengleichheit voraus. Die zugewanderten Menschen im Landkreis Gifhorn nehmen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil. Dies wird u. a. erreicht durch Verbesserung der Sprachkompetenz und der Bildungschancen, der Kenntnisse von Kultur und Leben in Deutschland, Anerkennung und Förderung von persönlichen Ressourcen sowie Arbeitsmarktintegration.
Beschlossen durch den Kreistag des Landkreises Gifhorn am 18.12.2008
Im Informationsportal - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Zuwanderer, interessierte Bürger und Akteure der Integrationsarbeit alles überregional Wissenswerte zum Thema Integration, Ansprechpartner und Kontaktstellen.
- Nationaler Integrationsplan
Im Informationsportal der Integrationsbeauftragten des Landes Niedersachsen können in verschiedenen Sprachen nützliche Hinweise zu Beratungsangeboten, Projekten und Veranstaltungen an verschiedenen Standorten in Niedersachsen abgerufen werden.
Rat & Hilfe und integrative Angebote im Landkreis finden Sie bei verschiedenen Kontaktadressen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen (bzw. Archiv) auch zu überregionalen Maßnahmen, Pressemitteilungen u.a. Infopost, Fördermöglichkeiten
Artikel 3, Absatz 3, Grundgesetz
Integrationsleitbild für den Landkreis Gifhorn
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde diese langjährige gesellschaftliche Realität anerkannt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bildet den Rahmen für den Integrationsprozess und schreibt Werte fest, die für Alle gleichermaßen verbindlich sind.
Der Landkreis betrachtet es als zukunftsweisende Aufgabe, diesen Prozess aktiv mitzugestalten.
Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe betrifft alle Bereiche menschlichen Lebens und fordert auch Institutionen, Verbände, Unternehmen, Vereine und jeden Einzelnen heraus. Die Eingliederung von Menschen aus anderen Kulturkreisen stellt für Migrantinnen und Migranten als auch für die einheimische Bevölkerung eine Herausforderung dar, um ein von wechselseitiger Anerkennung geprägtes Miteinander zu ermöglichen und den sozialen Frieden zu sichern.
Achtung voreinander und gegenseitige Wertschätzung sind Grundlage im gegenseitigen Verständigungsprozess.
Der Erfolg von Integration entscheidet sich im alltäglichen Miteinander und im Dialog mit allen Beteiligten.
Integration setzt Chancengleichheit voraus. Die zugewanderten Menschen im Landkreis Gifhorn nehmen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teil. Dies wird u. a. erreicht durch Verbesserung der Sprachkompetenz und der Bildungschancen, der Kenntnisse von Kultur und Leben in Deutschland, Anerkennung und Förderung von persönlichen Ressourcen sowie Arbeitsmarktintegration.
Beschlossen durch den Kreistag des Landkreises Gifhorn am 18.12.2008
Im Informationsportal - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge finden Zuwanderer, interessierte Bürger und Akteure der Integrationsarbeit alles überregional Wissenswerte zum Thema Integration, Ansprechpartner und Kontaktstellen.
- Nationaler Integrationsplan
Im Informationsportal der Integrationsbeauftragten des Landes Niedersachsen können in verschiedenen Sprachen nützliche Hinweise zu Beratungsangeboten, Projekten und Veranstaltungen an verschiedenen Standorten in Niedersachsen abgerufen werden.
Rat & Hilfe und integrative Angebote im Landkreis finden Sie bei verschiedenen Kontaktadressen.
Hier finden Sie aktuelle Informationen (bzw. Archiv) auch zu überregionalen Maßnahmen, Pressemitteilungen u.a. Infopost, Fördermöglichkeiten
Die Ausländerbeauftragte ist Ansprechpartnerin und Vermittlungsinstanz zwischen Migranten und Behörden, Institutionen sowie zwischen ausländischer und einheimischer Bevölkerung. |
| Die kommunale Leitstelle für die Integration von Spätaussiedlern und bleibeberechtigten ausländischen Zuwanderern - Integrationsleitstelle - ist Koordinierungsstelle für die verschiedenen integrativen Maßnahmen im Landkreis. Integrationsbericht 2008 Konzept zur Förderung der Integration von Zugewanderten und ihren Familien im Landkreis Gifhorn |
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Das Netzwerk Integration ist ein Zusammenschluss von öffentlichen und privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie Einzelpersonen, die sich aktiv für die Integration von Zuwanderern im Landkreis Gifhorn einsetzen. |
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