Ausländerbeauftragte
Netzwerk Integration
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau M. Aydinoglu | 05371 82 308 |
| Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
| Frau K. Otte | 05371 82 566 |
Das Netzwerk Integration ist ein Zusammenschluss von öffentlichen und privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie Einzelpersonen, die sich aktiv für die Integration von Zuwanderern im Landkreis Gifhorn einsetzen und die Umsetzung der Netzwerkziele fördern.
Die Beteiligung von Zuwanderern ist ausdrücklich erwünscht.
Netzwerk Integration
Geschäftsstelle beim Landkreis Gifhorn
Leitstelle für Integration
Schlossplatz 1
38518 Gifhorn
Leitidee für das Netzwerk „Integration“
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Mit dem zum 01.01.2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz wurde diese langjährige gesellschaftliche Realität anerkannt und politisch umgesetzt.
Die Eingliederung von Menschen aus anderen Kulturkreisen ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, der sowohl von den Migrantinnen und Migranten selbst als auch von den Menschen der einheimischen Bevölkerung große Anstrengungen erfordert, um ein gedeihliches Miteinander zu ermöglichen und den sozialen Frieden zu sichern.
Respekt, Achtung voreinander und die gegenseitige Wertschätzung sind unverzichtbare Grundlage im gegenseitigen Verständigungsprozess. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland stellt den Rahmen für den Integrationsprozess und schreibt unveräußerliche Werte vor, die von allen gleichermaßen zu akzeptieren sind.
Integration ist ein lang andauernder und vielschichtiger Prozess, der Chancengleichheit zwingend voraussetzt. Den zugewanderten Menschen im Landkreis Gifhorn soll die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden, u. a. durch Verbesserung der Sprachkompetenz und der Bildungschancen, Kenntnisse von Kultur und Leben in Deutschland und die Integration in den Arbeitsmarkt. Individuelle Ressourcen von Migranten und Migrantinnen müssen erkannt und gefördert werden.
Integration als gesamtgesellschaftliche Querschnittsaufgabe betrifft alle Bereiche menschlichen Lebens und fordert auch Institutionen, Verbände, Unternehmen, Vereine und jeden Einzelnen heraus: die interkulturelle Handlungskompetenz der Mitarbeiter/innen und die Fähigkeit von Organisationen und Institutionen sich selbst und das von ihnen bearbeitete Handlungsfeld interkulturell zu gestalten, spielt eine zunehmend wichtige Rolle. Der Erfolg von Integration entscheidet sich in Kindergarten und Schule, in den Gemeinden und in der Nachbarschaft.
Damit Integration in unserem Landkreis gelingt, bedarf es der Unterstützung vieler Akteure. Das Netzwerk Integration im Landkreis Gifhorn ermöglicht allen Mitgliedern und Kooperationspartnern, sich auf breiter gesellschaftlicher Basis mit dem Thema Integration auseinanderzusetzen und auf diese Weise das Zusammenleben von Einheimischen und Zugewanderten entscheidend mitzugestalten.
Integration braucht den Dialog mit den Akteuren!
Netzwerkziele
- Förderung der gegenseitigen Akzeptanz.
- Sensibilisierung der Gesellschaft für die Kultur, Religion und
Lebensweisen von einheimischer und zugewanderter Bevölkerung
- Bündelung von Ressourcen im Landkreis durch vernetztes Arbeiten:
- Koordinierung der vorhandenen Angebote
- Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote verschiedener Einrichtungen transparent machen und bei Bedarf aufeinander abstimmen
- Individuelle Fähigkeiten von Zuwanderern stärken
- Förderung der interkulturellen Kompetenz der Netzwerkpartner
und der Regeldienste
- Informationsaustausch zwischen Netzwerkpartnern im Landkreis
(vorläufige) Netzwerk-Ordnung
Das Netzwerk Integration ist ein Zusammenschluss von öffentlichen und privaten Organisationen, Vereinen und Verbänden sowie Einzelpersonen, die sich aktiv für die Integration von Zuwanderern im Landkreis Gifhorn einsetzen und die Umsetzung der Netzwerkziele fördern. Die Beteiligung von Zuwanderern ist ausdrücklich erwünscht.
Netzwerkversammlungen sollen mind. dreimal jährlich stattfinden und Gelegenheit zum informellen und fachlichen Austausch bieten. Im Netzwerk werden Fachkompetenzen gebündelt und Fachtagungen bzw. Fortbildungen veranstaltet. Darüber hinaus dient das Netzwerk als Diskussionsplattform zu aktuellen Themen. Durch geeignete Aktionen soll die Öffentlichkeit für das Thema „Integration“ sensibilisiert werden. Die Mitglieder unterstützen sich gegenseitig bei ihren Integrationsbemühungen.
Dabei bleiben die Netzwerkmitglieder eigenständige und autonome Organisationen die primär den Zielen ihrer Träger verantwortlich sind. Die Mitglieder entwickeln unabhängig vom Netzwerk und der Steuerungsgruppe ihre Konzepte weiter. Diese Konzepte sollten im Sinne der Netzwerkziele (Förderung der gegenseitigen Akzeptanz, Bündelung der Ressourcen, Koordinierung der vorhandenen Angebote, Beratungs-, Betreuungs- und Bildungsangebote verschiedener Einrichtungen transparent machen und bei Bedarf aufeinander abstimmen, Informationsaustausch zwischen Netzwerkpartnern im Landkreis) den Mitgliedern des Netzwerkes vorgestellt werden.
Die Netzwerkversammlung besteht aus stimmberechtigten und kooperierenden Mitgliedern.
Die Gründungsmitglieder sind stimmberechtigte Mitglieder. Weitere Mitglieder werden durch schriftliche Erklärung an die Geschäftstelle und Bestätigung durch die Netzwerkversammlung aufgenommen. Jedes Mitglied kann bis zu zwei Vertreter benennen und hat bei Abstimmungen eine Stimme. Kooperierende Mitglieder können in Arbeitsgruppen mitarbeiten und haben in der Netzwerkversammlung eine beratende Stimme. Daneben wird die Kooperation mit Partnern z.B. aus der Industrie angestrebt, die die Netzwerkaktivitäten unterstützen.
Die Netzwerkversammlung kann Arbeitsgruppen einsetzen, wählt eine Steuerungsgruppe aus den eigenen Reihen für die Dauer von 2 Jahren und bestätigt die Leitung der Geschäftstelle.
Arbeitsgruppen sollen themenbezogen und zeitlich begrenzt gebildet werden. Die Steuerungsgruppe ist über die Einsetzung und die Ergebnisse der Arbeit zu unterrichten, die dann der Netzwerkversammlung vorgestellt werden. Die Arbeitsgruppen bereiten u. a. Zuwendungsanträge zur Durchführung von Maßnahmen vor, die mit einer entsprechenden Empfehlung der Steuerungsgruppe versehen und über die Geschäftsstelle weitergeleitet werden.
Die Steuerungsgruppe besteht aus bis zu 4 stimmberechtigten Mitgliedern und der Geschäftsstelle. Sie bereitet die Netzwerkversammlungen vor und vertritt das Netzwerk nach außen.
Die Geschäftsstelle wird beim Landkreis Gifhorn – Leitstelle für Integration – eingerichtet. Von dort erfolgen Aufstellung der Tagesordnung, Einladungen zu den Sitzungen, Terminplanung und Koordinierung von Aktionen, Verteilung von Informationsmaterial, insbesondere Ausschreibungen und Vernetzung mit überregional agierenden Kooperationspartnern.
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