5.2 - Leistungen zum Lebensunterhalt
Altfälle / Forderungen vor dem 01.01.2005
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
D. Reisewitz | 05371 82181 | ![]() |
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Am 31.12.2004 wurde die Aufgabenübertragung der Sozialhilfe und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landkreis Gifhorn aufgehoben und damit alle Sozialämter in den Städten, Gemeinden und Samtgemeinden aufgelöst. Alle in diesem Zusammenhang noch zu erledigenden Aufgaben wie die Bearbeitung von letztmaligen Anträgen nach dem BSHG, der Abwicklung von offenen Forderungen (z. B. Rückzahlung von Sozialhilfe und Darlehen) sowie alle anderen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung bis zum 31.12.2004 stehen, werden in diesem Bereich von den oben aufgeführten Mitarbeitern erledigt.