Elektro-Altgeräte-Entsorgung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
B. Wegner | ![]() |
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M. Otto | 82781 | ![]() |
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Die Entsorgung aller Elektro– und Elektronikgeräte wurde auf Bundesebene mit Inkrafttreten des Elektro– und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG.) neu geregelt. Seit 24.03.2006 besteht für alle Verbraucher/innen die Pflicht, diese Geräte einer getrennten Erfassung zuzuführen, so dass eine Entsorgung über den Rest– oder den Sperrmüll nicht mehr zulässig ist.

Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern, denn Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Alle neuen Elektrogeräte sind zudem seitens der Hersteller zusätzlich ab diesem Zeitpunkt mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.
Folgende Gerätegruppen werden unterschieden:
![]() | Gruppe 1 | Haushaltsgroßgeräte („weiße Ware“, wie z.B. Waschmaschinen, Wäschetrockner, Herde und Backöfen, Geschirrspüler, Mikrowellen etc.) |
![]() | Gruppe 2 | Kühl– und Gefriergeräte |
![]() | Gruppe 3 | Bildschirme, Monitore, TV-Geräte |
![]() | Gruppe 4 | Gasentladungslampen (z.B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen) |
![]() | Gruppe 5 | Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik; |

Im Landkreis Gifhorn wird die Abholung auf Anforderung für Haushaltsgroß– , Kühl– und Kältegeräte (Gerätegruppen 1 u. 2) für private Haushalte in bisheriger Form beibehalten. Neben der kostenfreien Abholung von Elektronikschrott der Gruppen 1 u. 2 ( nur „Weiße Ware“ und Kühlgeräte) werden ab 01.03.2017 auch Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von größer 50 cm der Gruppen 3 (Monitore und Fernsehgeräte) und 5 auf Anforderung abgeholt.
Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm bereitgestellt werden.
Eine Anforderung kann
telefonisch (Tel.: 05371 / 9887-0) oder
über die Anforderungskarte der Abfallbroschüre vorgenommen werden (Holsystem).
Gasentladungslampen von Privatanliefern (Gerätegruppe 4) werden auch weiterhin im Rahmen der Schadstoffsammlung entgegengenommen.
Ferner ist eine kostenlose Abgabe aller Elektrogeräte (Gerätegruppen 1 bis 5) im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf möglich.
Der Betriebshof der Fa. REMONDIS, Im Heidland 11, in Gifhorn steht für die Elektronikschrottannahme nicht mehr zur Verfügung.
Auf dem Wertstoffhof Ausbüttel ist ausschließlich die Abgabe von Geräten der Gruppe 1, 4 und 5 möglich.

Die nächste Annahmestelle für Leuchtstoffröhren, Eneergiesparlampen sowie LED-Lampen (Gruppe 4) finden Sie auch über die Internetseite der Fa. Lightcycle.

Als Pilotprojekt wurden in Kooperation mit der Kreishandwerkerschaft sowie der Innung für Elektrotechnik weitere Annahmestellen eingerichtet, die zu den jeweiligen Geschäftszeiten für die Entgegennahme der Elektronikaltgeräte zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Gerätegruppen, die in den jeweiligen Geschäften entgegengenommen werden, sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen (Angaben in den Klammern):
- Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH -
Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 09.00-12.30 und 14.30-18.00 Uhr; Sa.: 09.00-12.30 Uhr
- Fa. Lüthe -
Steimker Str. 8a; Tel.: 05833 / 1875
Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 09.00-11.00 und 15.00-17.00 Uhr oder nach Vereinbarung
- Fa. Ollendorf -
Birkenweg 47; Tel.: 05379 / 212
Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 08.00-16.30 Uhr
- Diakonische Servicegesellschaft
Zu den Mushoren 5; Tel: 05371 / 721-269
Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 07.00-16.00 Uhr
Bei Anlieferungen von mehr als 20 Geräten der Gruppen 1 bis 3 sind Anlieferungsort und -zeitpunkt mit dem Landkreis Gifhorn abzustimmen.