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Entsorgung von Schlachtabfällen

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
3.5 - Veterinärwesen
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
M. Ruppert 05371 82390 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Abfälle aus gewerblichen Schlachtungen oder Hausschlachtungen müssen über ein Tierkörperbeseitigungsunternehmen entsorgt werden. Dazu gehören z.B. Knochen, Häute, Fleisch, Fett, Organe (Konfiskat).

 

- Der gewerbliche Schlachtbetrieb trifft eine Vereinbarung zur regelmäßigen Abholung mit dem Tierkörperbeseitigungsunternehmen.- Im Falle von Hausschlachtungen zum Verzehr in der eigenen Familie übernimmt der Tierhalter diese Anmeldepflicht jeweils im einzelnen Fall.

 

Einige Organe sind als „spezifiziertes Risikomaterial“ (SRM) eingestuft. Sie werden nach der Schlachtung entfernt und blau eingefärbt. Der Schlachtbetrieb oder Tierhalter ist verpflichtet, das Tierkörperbeseitigungsunternehmen zu informieren; dieses holt die SRM-Organe ab und beseitigt sie.

 

Da Schlachtabfälle von „normalen Tieren“ und Schlachtabfälle von „Risikomaterialtieren“ unterschiedlich entsorgt werden, ist es wichtig, dass dem Tierkörperbeseitigungsunternehmen genau die Art des Abfalls mitgeteilt wird.
Es ist strengstens verboten, Schlachtabfälle auf andere Art und Weise, z.B. auf dem Acker bzw. im Garten, auszubringen oder zu vergraben.

 




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