Koordinierungsstelle zur Stärkung des Ehrenamtes
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S. Erkan-Cours | 05371 82783 | ![]() |
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Die Aufgaben beinhalten die Entwicklung, Initiierung und Abstimmung von Maßnahmen zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements innerhalb des Landkreises Gifhorn. Die Aufgabenerfüllung erfolgt momentan durch die Bearbeitung der drei Schwerpunkte „Netzwerke“, „Online-Datenbank“ und „Anerkennungskultur“, welche als zentrale Dimensionen der Engagementförderung erachtet werden.
Netzwerke
Um die Vernetzung der relevanten Akteure zu fördern und eine weitgehende Transparenz über vorhandene Angebotsstrukturen zu schaffen, wird ein professionelles Ehrenamtsmanagement entwickelt. Dazu werden auf verschiedenen Ebenen Netzwerke zur Bekanntmachung von Angeboten, zur Diskussion engagementrelevanter Themen sowie zur Erörterung von Kooperationsmöglichkeiten aufgebaut. Die jeweiligen Netzwerkmitwirkenden identifizieren und bearbeiten dabei gemeinsame Problemstellungen, um engagementfördernde Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen.
Online-Datenbank / Ehrenamtsbörse
Damit die Engagementwünsche der Bürgerinnen und Bürger mit den möglichen Einsatzbereichen und -orten in den Organisationen verbunden und somit Personen und Angebote möglichst optimal zusammengebracht werden, ist eine Online-Datenbank im Aufbau, die es ermöglicht, sowohl individuelles Interesse für ein Engagement zu bekunden als auch potenzielle Engagementmöglichkeiten aufzuzeigen. Aufgrund der gemeinsamen Nutzung dieser Ehrenamtsbörse durch entsprechende Kooperationspartner werden verschiedenste Möglichkeiten der Engagementvermittlung eröffnet.
Anerkennungskultur / Ehrenamtskarte
Zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements ist die Weiterentwicklung einer wertschätzenden Anerkennungskultur ein wichtiger Baustein. Anerkennung wird dabei zunächst über eine positive Haltung hauptamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Organisationen und Einrichtungen gegenüber den freiwillig Engagierten gezollt. Der Aufbau einer Anerkennungskultur in den Kommunen und Institutionen stellt daher ein zentrales Instrument zur Unterstützung engagierter Menschen dar.
Um ehrenamtliches Engagement zu würdigen und den freiwillig für das Gemeinwohl Aktiven Dank zu zeigen, stellt die Niedersächsische Ehrenamtskarte ein Mittel zur öffentlichen Anerkennung dar. Mit der Verleihung der Ehrenamtskarte bedankt sich der Landkreis Gifhorn bei den Ehrenamtlichen für ihr langjähriges und intensives Engagement. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten unabhängig von ihrem Wohnort in ganz Niedersachsen und Bremen vergünstigten Eintritt zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen. Anträge auf die Ehrenamtskarte können auf dieser Seite heruntergeladen oder direkt bei der Koordinierungsstelle zur Stärkung des Ehrenamtes angefordert werden.
Weitere Informationen zur Niedersächsischen Ehrenamtskarte erhalten Sie hier:
Informationen zur Ehrenamtskarte
• Antrag und Anmeldung zur Vergabe der Ehrenamtskarte
• Verlängerung der Ehrenamtskarte
• Flyer „Ehrenamtskarte Land Niedersachsen“• Übersicht von Vergünstigungen im Landkreis Gifhorn
• Übersicht von Vergünstigungen in Niedersachsen und Bremen
Versicherungsschutz im Ehrenamt
Die nachfolgenden Informationen sollen Engagierten helfen, sich im komplexen Versicherungsrecht für Ehrenamtliche zurechtzufinden.
• Versicherungsschutz im Ehrenamt
Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote
Die Freiwilligenakademie Niedersachsen (fan) ist eine Gemeinschaft niedersächsischer Bildungseinrichtungen und steht für Weiterbildung in allen Bereichen des bürgerschaftlichen Engagements. Die Angebote richten sich an Freiwillige und Ehrenamtliche aus allen Bereichen der gemeinnützigen Arbeit, an Freiwilligendienstleisterinnen und Freiwilligendienstleister, Vorstände von Vereinen sowie hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Kommunen.
• Fortbildungsprogramm der Freiwilligenakademie Niedersachsen
Informationen zum Kompetenznachweis
Wichtige Qualifikationen, die freiwillig Engagierte durch ihre Tätigkeit erworben haben, können mit dem landesweiten Kompetenznachweis dokumentiert werden –sei es für das berufliche Fortkommen oder eine weitere ehrenamtliche Tätigkeit.
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Informationen zum Kompetenznachweis
Informationen zum Vereinsrecht
Das Bundesministerium der Justiz unterstützt Vereinsgründer, Vereinsmitglieder und Vereine mit einem Leitfaden zum Vereinsrecht. Von der Gründung über den laufenden Betrieb bis hin zur Beendigung eines Vereins gibt es vieles zu beachten. Wenn Sie einen Verein gründen wollen, oder sich als Mitglied oder Organ eines Vereins über Ihre Rechte und Pflichten informieren möchten, kann dieser Leitfaden viele wichtige Auskünfte geben und mit Hinweisen auf andere Informationsmöglichkeiten weiterhelfen. Die Broschüre sowie Muster für Satzungen, Gründungsprotokolle, Anmeldung zum Vereinsregister etc. finden Sie im Leitfaden zum Vereinsrecht des Bundesministeriums der Justiz.
• BMJ Leitfaden zum Vereinsrecht
Informationen zum Führungszeugnis im Ehrenamt
Führungszeugnisse, die für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung benötigt werden, sind grundsätzlich gebührenfrei. Darüber hinaus werden auch dann Gebühren erlassen, wenn ehrenamtlich Aktive für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhalten. Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist dabei unerheblich.
Der Verzicht auf die Gebühren ist insbesondere für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit wichtig, die häufig vor Beginn der Tätigkeit ein sogenanntes „erweitertes“ Führungszeugnis vorlegen müssen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium des Inneren. Der Deutsche Bundesjugendring hat für Verantwortliche in der Jugendverbandsarbeit eine Arbeitshilfe zum Thema Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem Bundeskinderschutzgesetz zusammengestellt.
• Deutscher Bundesjugendring: Arbeitshilfe zum Thema Führungszeugnisse bei Ehrenamtlichen nach dem Bundeskinderschutzgesetz
Das Ehrenamtsstärkungsgesetz –Verbesserte Förderung für ehrenamtliches Engagement
Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes schafft Rechtssicherheit, baut Bürokratie ab und flexibilisiert die Finanzplanung gemeinnütziger Organisationen. • Bundesfinanzministerium „Ehrenamtsstärkungsgesetz“