10.1 - Kämmerei
Kreisumlage
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Landkreise verfügen mit Ausnahme der Jagd- und / oder Fischereisteuer über keine eigenen Steuereinnahmen. Deshalb erhebt auch der Landkreis Gifhorn von seinen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden Kreisumlage zur Finanzierung seiner Aufgaben. Die Höhe der Kreisumlage richtet sich nach der Finanzkraft der jeweiligen Gebietseinheit, die sich bei den Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden aus den Steuereinnahmen ergibt. Für Samtgemeinden und Städte werden auch die Schlüsselzuweisungen des Landes als Einnahme berücksichtigt. Die Höhe der Prozentsätze, die auf diese Einnahmen als Kreisumlage abgeführt werden müssen, wird jährlich vom Kreistag des Landkreises beschlossen.