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  • Elektronische Kommunikation


Elektronische Kommunikation

Hinweise zur Eröffnung des Zugangs elektronischer Kommunikation

Der Landkreis Gifhorn bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Diese Form der Kommunikation richtet sich im Bereich

  • der Verwaltungsverfahren nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes
  • der Sozialgesetzgebung nach § 36a SGB I
  • der Abgabenordnung nach § 87a AO (analog)
  • des Privatrechts nach § 126 BGB


Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger einen Zugang eröffnet hat. Der Landkreis Gifhorn hat den Zugang unter folgenden technischen Rahmenbedingungen eröffnet:

Mailadressen:
Für die formfreie elektronische Kommunikation - hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift nicht zwingend erforderlich - steht Ihnen folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung: landkreis@gifhorn.de. Darüberhinaus finden Sie in unserer Internetpräsenz weitere E-Mail-Adressen von Dienststellen und Bediensteten, an die Sie ebenfalls E-Mails senden können.

Dateiformate:
Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an uns versenden, so beachten Sie bitte, dass wir nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen können. Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:


  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textformat (.txt, .csv)
  • HTMLformat (.htm, .html)
  • Microsoft Word bis Version 2007 (.doc, .docx)
  • Microsoft Excel bis Version 2007 (.xls; .xlsx)
  • Microsoft PowerPoint bis Version 2007 (.ppt, .pptx)
  • OpenDocument (.odt)
  • Bilddateien (.gif, .png, .jpg, .jpeg, .bmp, .tif)

  • komprimierte Dateien der oberen Formate (.zip, .7z)

Weitere Formate sind mit dem Empfänger vorher abzustimmen und im Zweifel nicht verarbeitungsfähig. In allen zulässigen Formaten dürfen keine automatisierten Abläufe oder Programmierungen (sog. Makros) verwendet werden. E-Mails werden nur bis zu einer Größe von 10 Megabyte (inkl. Anhänge) angenommen.

Signatur und Verschlüsselung:
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation - hier ist Ihre eigenhändige Unterschrift gesetzlich vorgeschrieben - müssen Sie Ihr Dokument mit einer sogenannten qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes versehen.

Der Landkreis Gifhorn hat derzeit den Zugang für die formgebundene elektronische Kommunikation nicht eröffnet.

Dies hat zur Folge, dass Dokumente die einem Schriftformerfordernis unterliegen, nicht in elektronischer Form übersendet werden können. Verwenden Sie hierzu bitte die Briefpost bzw. das Telefax.

Hinweise:
Diese Angaben gelten nur für die Kommunikation mit dem Landkreis Gifhorn und gelten nicht für Verweise und Angebote von Dritten, wie z.B. verlinkte Einrichtungen oder andere Behörden.

Sofern eine E-Mail nicht verarbeitbar ist, werden Sie durch den Empfänger darüber informiert. Dieser Fall kann z.B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.

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