Aktuelle Informationen zum Corona-Virus

veröffentlicht: am 22.05.2021     Presseinformation

Der Landkreis Gifhorn informiert an dieser Stelle regelmäßig über die aktuelle Entwicklung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf den Landkreis Gifhorn.

Aktuelle Fallzahlen zum Coronavirus für den Landkreis Gifhorn, basierend auf der Meldung des RKI mit Stand 22.05.2021, 3:11 Uhr:

  • Anzahl der positiv getesteten Personen: 5.967 (+ 20)
  • Anzahl der Neuinfektionen in den letzten 7 Tagen: 131
  • Maßgebliche 7-Tage-Inzidenz: 74,2 (+ 7,9)
  • Todesfälle: 182 (+/- 0)

Anzahl der durchgeführten Tests durch das Gesundheitsamt Gifhorn: 24.261 (+ 127)

Aktuelle Situation in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn:

  • Laufende/aktive Fälle: 17
  • davon Neuinfektionen: 0
  • Aktuell betroffene Einrichtungen:
    • Seniorengut Sonnenheide; Groß Oesingen

Weitere Informationen:

In der Albert Schweitzer Schule ist eine Person positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Es wurde eine Quarantäne bis zum 31.05.2021 verhängt.

NEU ab 21.05.2021: Aktuelle Corona-Regeln in Kürze (Corona-Verordnung):

  • Grundsätzlich: Reduzierung von sozialen Kontakten, Abstandsgebot und Maskenpflicht
  • Kontaktbeschränkung: Ein Haushalt + zwei Personen eines weiteren Haushaltes; zugehörige Kinder bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt
  • Kindertagesstätten: Eingeschränkter Betrieb
  • Schulen: Wechselunterricht (Szenario B)
  • Sport: Im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt; Indoor-Sportangebote möglich; Gruppensport für Kinder bis einschließlich 17 Jahren (max. 30 Kinder), Sport für Erwachsene nur kontaktlos möglich, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Schwimm- und Reha-Kurse mit bis zu 20 Personen möglich
  • Einzelhandel: Zutritt mit negativem Testergebnis / vollständigen Impfnachweis / Genesenennachweis
  • Gastronomie: Außer-Haus-Verkauf; Außengastronomie erlaubt, negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig; Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr
  • Körpernahe Dienstleistungen: erlaubt; sofern die medizinische Mund-Nasen-Bedeckung nicht durchgängig getragen werden kann, ist ein negativer Test / vollständiger Impfnachweis / Genesenennachweis notwendig
  • Tourismus: mit begrenzter Kapazität möglich 

 

Erleichterungen für vollständig geimpfte und genesene Personen:

  • Beschränkungen für private Zusammenkünfte sowie Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr
  • bei privaten Zusammenkünften mit anderen als geimpften oder genesenen Personen, gelten geimpfte oder genesene Personen nicht als weitere Person
  • Beschränkungen beim kontaktlosen Sport nach § 28b IfSG gelten nicht mehr
  • Ausnahmen von der nach Landesrecht vorgesehenen Quarantäne–Pflicht

 

Pflicht zur medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

  • Auf Parkplätzen des Einzelhandels
  • In Eingangsbereichen von Dienstleistungsbetrieben und dazugehörigen Parkplätzen
  • Im ÖPNV
  • Zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen
  • Auf Wochenmärkten

Maßnahmen nach den Allgemeinverfügungen des Landkreises Gifhorn:

  • MNB-Pflicht in der Fußgängerzone der Stadt Gifhorn (Marktplatz bis Schillerplatz)
  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in den Kreishäusern sowie auf zugehörigen Wegen und Parkplätzen

 
Corona-Hotlines

Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen:

  • Telefonnummer: 0800/8282444
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 16 Uhr
  • SA von 10 – 16 Uhr
  • SO und Feiertage von 10 bis 14 Uhr (Pfingstmontag, 24.05.2021 ebenfalls 10 bis 14 Uhr)

Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und den Pflegebereich:

  • Telefonnummer: 0800/8282555
  • MO - DO von 9 bis 16 Uhr
  • FR von 8 bis 16 Uhr 
  • SA von 10 – 16 Uhr
  • SO und Feiertage von 10 bis 14 Uhr (Pfingstmontag, 24.05.2021 ebenfalls 10 bis 14 Uhr)

 
Bitte beachten Sie weiterhin die folgenden Hinweise:

Bitte halten Sie sich weiterhin an die AHA-Regel

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygiene (regelmäßiges Händewaschen, Nies- und Hust-Etikette)
  • medizinische Masken 

 
Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist nachgewiesen. Die Inkubationszeit beträgt bis zu 14 Tage. Bei einer Erkrankung können Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, wie Fieber, Husten, Atemnot.