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Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren |
Interessenbekundung Breitband
Der Landkreis Gifhorn weist auf die Möglichkeit der Einreichung von Interessenbekundungen hin, die dem Ausbau der Breitband-Infrastruktur im Landkreis in den nicht ausreichend versorgten Gebieten dienen. Telekommunikationsunternehmen haben die Möglichkeit, im Rahmen dieses vorgeschriebenen Verfahrens ein entsprechendes Angebot vorzulegen.
erstellt am 20.07.2010






