Betreten von Grundstücken
Ankündigung: Betreten von Grundstücken
- dem Naturschutz zuliebe!
- dem Naturschutz zuliebe!
Im Laufe des Jahres werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des
Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und
Naturschutz (NLWKN) landesweit bestimmte Arten und Biotope erfassen.
Deshalb müssen sie Grundstücke betreten, auf denen diese Arten und
Biotope vorkommen. Zu den Untersuchungen ist der NLWKN gesetzlich
verpflichtet. Wir bitten um Ihr Verständnis! Weitere Infos unter
www.nlwkn.de > Aktuelles > Grundstücksbetretung Naturschutz
erstellt am 17.05.2010






