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B 4 Übersichtsplan |
Planung für die Verlegung der Bundesstraße 4 wird konkret !!!
Projektkonferenz markiert Auftakt für die detaillierte Ausarbeitung
Die Planung zur Verlegung der Bundesstraße 4 bei Meine und Rötgesbüttel wird konkret. Am 23.11.2009 fand in Gifhorn auf Einladung des Landkreises Gifhorn die so genannte Projektkonferenz statt.
B 4
Die geplante Verlegung der Bundesstraße in diesem Bereich soll die Ortsdurchfahrten von Meine und Rötgesbüttel vom Durchgangsverkehr entlasten. Die zu planende Trasse, die vierspurig ausgebaut werden soll, beginnt im südlichen Bereich der Ortsumgehung Gifhorn und endet im Bereich des Anschlusses der Kreisstraße 89 an die B 4 südlich von Meine. Der Abschnitt hat eine Länge von rund zehn Kilometern.
Am 18. März 2004 endete das Raumordnungsverfahren mit der landesplanerischen Feststellung durch den Zweckverband Großraum Braunschweig. Die nach § 16 FStrG erforderliche Linienbestimmung durch das BMVBS erfolgte am 21. März 2006.
Am 25. Juni 2008 unterzeichneten der Landkreis Gifhorn und der Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine Vereinbarung zur Bearbeitung des Vorentwurfes und der Planfeststellungsunterlage. Der Landkreis übernimmt die technische Planung, und die Landesbehörde begleitet die Planung des Landkreises fachtechnisch. Dazu wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe installiert.
Diese Planungsvereinbarung gilt nicht für die gesamte Strecke, sondern nur für die Ortsumgehung Rötgesbüttel und den nördlichen Teilabschnitt der Ortsumgehung Meine bis östlich Vordorf (km 9+900). Die Beplanung dieses Teilabschnittes steht noch unter dem Vorbehalt der Freigabe des BMVBS, weil diese Maßnahme nur im weiteren Bedarf des Bedarfplans ausgewiesen ist und damit formell kein Planungsrecht besteht.
Projektkonferenz
Nunmehr wird die Planung zur Verlegung der Bundesstraße 4 bei Meine und Rötgesbüttel konkret. Am 23.11.2009 fand in Gifhorn auf Einladung des Landkreises Gifhorn die so genannte Projektkonferenz statt. Auf der Grundlage der vom Bundesverkehrsministerium bestimmten Trasse hat der Landkreis Gifhorn in Zusammenwirken mit der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr die Aufgabe übernommen, für diesen Abschnitt einen detaillierten Entwurf auszuarbeiten.
Bei der Ausarbeitung des Straßenentwurfs geht es neben technischen Fragen auch um die Auswirkung des Straßenbaus auf die Umgebung. Besondere Themen seien hier:
- die Verkehrslärm-Immissionen im Bereich angrenzender Bebauung,
die Querung der Bahnstrecke Braunschweig – Gifhorn und
die Verknüpfung der neuen Straße mit dem vorhandenen Straßen-netz.
Eingeladen zur Projektkonferenz waren u.a. auch Vertreter der betroffenen Gemeinden, von Fachbehörden und Verbänden.
Scoping-Termin
Ebenfalls am 23.11.2009 hat in Gifhorn auch der so genannte „Scoping“-Termin stattgefunden. Diese Zusammenkunft unter Federführung der späteren Planfeststellungsbehörde bindet die anerkannten Naturschutzvereine und die mit Umweltaufgaben befassten Träger öffentlicher Belange ein und dient der Vorbereitung der vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfung und der Festlegung der vorgesehenen Untersuchungsinhalte (scope = engl. „Bandbreite, Betätigungsfeld“).
Zeitplan
Insgesamt soll die Aufstellung des Entwurfs rund eineinhalb Jahre in Anspruch nehmen. Nach Genehmigung dieses Entwurfes durch das Bundesverkehrsministerium schließe sich dann als letzter Planungsschritt vor dem Bau das Planfeststellungsverfahren an.
Weitergehende Informationen zum Fortschreiten der Planung sind stets im Internet auf den Seiten der Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr verfügbar.
Nachstehend als PDF ein Übersichtslageplan.
erstellt am 03.12.2009






