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Bekanntmachung |
Planungen zum Neubau der Bundesstraße 4 zwischen Gifhorn und Meinholz
Bekanntmachung gemäß § 16a Bundesfernstraßengesetz
Die Straßenbauverwaltung Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr – Geschäftsbereich Wolfenbüttel – und den Landkreis Gifhorn beabsichtigt, Vorarbeiten für die Planung der Bundesstraße B 4 / Ortsumgehung Rötgesbüttel / Meine durchzuführen.
Um eine verlässliche Datengrundlage zu erhalten, müssen im Bereich der Gemeinden Isenbüttel, Rötgesbüttel, Meine und Vordorf
in der Zeit vom März 2009 bis etwa April 2010
• floristische und faunistische Kartierungen
• Vermessungsarbeiten
• Baugrunduntersuchungen
durchgeführt werden.
Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Grundstücke betreten und Hilfs-mittel der Untersuchungen (z.B. Horchkisten, Barberfallen, Amphibienzäune) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem Straßennetz ist nicht zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden. Die Vorarbeiten dienen der Vorbereitung der Planung.
Die betrroffenen Grundstückseigentümer haben diese erforderlichen Maßnahmen zu dulden und werden über die nachstehende Bekanntmachung hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die betroffenen Grundstücke liegen in der
Gemarkung Ausbüttel Flur 1
Gemarkung Isenbüttel Flur 9
Gemarkung Rötgesbüttel Flur 2 und Flur 6
Gemarkung Gravenhorst Flur 1
Gemarkung Meine Flur 3 und Flur 4
Gemarkung Vordorf Flur 1, Flur 2 und Flur 3
und sind aus dem der nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
in der Zeit vom März 2009 bis etwa April 2010
• floristische und faunistische Kartierungen
• Vermessungsarbeiten
• Baugrunduntersuchungen
durchgeführt werden.
Zur Durchführung der Vorarbeiten müssen vorhandene Wege und Straßen begangen, Grundstücke betreten und Hilfs-mittel der Untersuchungen (z.B. Horchkisten, Barberfallen, Amphibienzäune) aufgestellt bzw. ausgelegt werden.
Eine Beeinträchtigung des Verkehrs auf dem Straßennetz ist nicht zu erwarten. Außerhalb der Verkehrsflächen sind die Vorarbeiten mit keiner oder nur geringfügiger Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Grundstücke verbunden. Die Vorarbeiten dienen der Vorbereitung der Planung.
Die betrroffenen Grundstückseigentümer haben diese erforderlichen Maßnahmen zu dulden und werden über die nachstehende Bekanntmachung hierüber in Kenntnis gesetzt.
Die betroffenen Grundstücke liegen in der
Gemarkung Ausbüttel Flur 1
Gemarkung Isenbüttel Flur 9
Gemarkung Rötgesbüttel Flur 2 und Flur 6
Gemarkung Gravenhorst Flur 1
Gemarkung Meine Flur 3 und Flur 4
Gemarkung Vordorf Flur 1, Flur 2 und Flur 3
und sind aus dem der nachstehenden Übersichtsplan ersichtlich.
erstellt am 25.02.2009






