Eingliederungshilfe für behinderte Menschen: Gewährung

Deutschland ist ein Sozialstaat. Jeder Mensch darf selbstbestimmt am Leben teilhaben. Der Staat unterstützt deshalb Menschen, die eine seelische, geistige oder körperliche Behinderung haben und Hilfe brauchen. Er hilft auch Menschen, die von Behinderung bedroht sind. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:


Mit Ihnen gemeinsam ermitteln wir Ihren Bedarf und welche Leistung Sie benötigen. Dies können zum Beispiel sein:


  • Soziales Leben: Assistenz in der eigenen Wohnung oder anderen Wohnformen, Assistenz bei der Freizeitgestaltung, Assistenz bei der Tagesstrukturierung
  • Arbeitsleben: Arbeiten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung, Lohnzuschuss für Arbeitgeber auf dem ersten Arbeitsmarkt (Budget für Arbeit)
  • Heilpädagogische Leistung: Unterstützung beim Besuch einer Kindertagesstätte, Frühförderung
  • Schule und Bildung: Unterstützung beim Besuch einer Schule oder Hochschule


Für die Leistungen der Eingliederungshilfe ist ein Antrag notwendig. Sie können sich formlos bei uns melden und bekommen dann die Antragsunterlagen zugesendet. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag an:


Landkreis Gifhorn, Fachbereich 5 – Soziales, Abteilung 5.3, Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Sie können den Antrag auch digital über unser Serviceportal stellen.
Nach Antragseingang prüfen wir Ihren Antrag. Es erfolgt eine persönliche Bedarfsermittlung mit einer Zielplanung.



Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich?


  • Antrag auf Eingliederungshilfe
  • Nachweise über Diagnosen
  • Nachweise über Einkommen und Vermögen

Rechtsgrundlage

Folgende Gesetze regeln die Eingliederungshilfe:
Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch (SGB IX)

Fristen

Sie können jederzeit kostenlos einen Antrag stellen. Es gibt hierfür keine Fristen.