Baulasten: Eintragung - in das Baulastenverzeichnis

Was sind Baulasten?


Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstückes ermöglicht. 


Die Baulasten werden durch schriftliche Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernommen. Die Unterschrift muss öffentlich beglaubigt oder von einer Vermessungs-stelle oder vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder vor ihr anerkannt werden. Die öf-fentliche Beglaubigung kann auch von den Gemeinden vorgenommen werden.


Wirksam werden die Baulasten unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Baulasten bleiben auch bei Veräußerung des Grundstücks bestehen, wirken also auch gegenüber Rechtsnachfolgern und Rechtsnachfolgerinnen. 
 
Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches oder privates Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen der oder die Verpflichtete und die durch die Baulast Be-günstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulas-tenverzeichnis wirksam.


An wen muss ich mich wenden?


Der Landkreis Gifhorn ist für das Kreisgebiet Gifhorn zuständig. 
Für Angelegenheiten innerhalb des Stadtgebietes Gifhorn (OT Gamsen, Kästorf, Neubokel, Wilsche und Winkel) wenden Sie sich bitte an die Stadt Gifhorn.


Welche Leistungen werden erbracht?


•    Einsichtnahme
•    Eintragung



Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis


Bitte beachten Sie, dass aufgrund des Umzuges des Bauordnungsamtes in der Zeit vom 11.01.2024 bis 29.01.2024 keine Anträge auf Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis bearbeitet werden können!


Welche Unterlagen werden benötigt?


•    Vollständig ausgefüllter Antrag auf Einsichtnahme in das Baulastenverzeichnis des Landkreises Gifhorn (siehe Formulare)


Wie lange muss ich auf die Auskunft warten?


Aufgrund der Vielzahl der Anfragen bitten wir um rechtzeitige Beantragung der Auskunft bzw. des Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis, da die Bearbeitung ca. 2 Wochen in Anspruch nehmen kann.


Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für die Auskunft bzw. den Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beträgt 30 € je Flurstück.



Eintragung in das Baulastenverzeichnis


Welche Unterlagen werden benötigt?


•    Vollständig ausgefüllter Antrag auf Eintragung einer Baulast beim Landkreis Gifhorn (siehe Formulare)
•    Aktueller amtlicher Lageplan mit vermaßter sowie braun schraffierter bzw. einge-zeichneter Baulastfläche (erhältlich beim Katasteramt oder bei einem öffentlich be-stellten Vermessungsbüro)
•    Bei Anbaubaulasten: Zeichnungen und Schnitte der Baumaßnahme
•    Grundbuchauszüge aller betroffenen Grundstücke (sofern vorhanden)
•    Bei juristischen Personen: Gültiger Nachweis der Vertretungsberechtigung
•    Bei Erbfällen: Nachweis der testamentarischen Regelung, ggf. Erbschein


Welche Gebühren fallen an?


Die Gebühr für die Eintragung einer Baulast beträgt zwischen 60 € und 1.620 €.


Hinweis:


Aufgrund des derzeit hohen Aufkommens an Anträgen bitten wir um rechtzeitige Beantra-gung der Baulast. Nach erfolgter Prüfung der eingereichten Unterlagen werden wir uns bei Ihnen melden.