KFZ - kleines Kennzeichen

Nicht selten wird bei der Zulassung eines Fahrzeuges der Wunsch nach einem verkleinerten Kennzeichen (sogenanntes "US - Kennzeichen" oder Leichtkraftradkennzeichen) geäußert. Derartige Kennzeichen können nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugeteilt werden, die nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen erteilt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
Die Anbringung normaler Kennzeichen ist wegen der baulichen Beschaffenheit entweder


  • technisch nicht möglich oder
  • erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.


Hinweis
Das Fahrzeug muss bei der Zulassungsstelle vorgefüht werden, damit die tatsächliche Kennzeichengröße festgestellt werden kann.