Fahrerlaubnis: Erweiterung

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis muss persönlich beantragt werden, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird. 



Verfahrensablauf
Der Antrag ist durch die Fahrschule oder persönlich von der antragstellenden Person zu stellen.
Die Fahrerlaubnisbehörde ermittelt, ob Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Dies benötigt eine gewisse Zeit, weshalb der Antrag spätestens mit Beginn der Fahrschulausbildung gestellt werden sollte. Erst nach der Überprüfung der antragstellenden Person kann der Prüfauftrag erteilt werden.
Der Antrag verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist. Die Aushändigung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel mit Bestehen der Fahrprüfung.



Voraussetzungen


  • Inhaber einer Fahrerlaubnis
  • ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (im Landkreis Gifhorn)
  • erforderliches Mindestalter erreicht:
    • 24 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A
    • 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E
    • 18 Jahre für die Klasse A bei Zugang in Stufen und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E
    • 16 Jahre für die Klassen A1, L und T
    • 15 Jahre für die Klasse AM
  • geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • nicht im Besitz einer in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Fahrerlaubnis dieser Klasse



Gebühren

43,90 Euro - 44,70 Euro
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Sachlage aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.



Unterlagen

Die Unterlagen sind durch die Fahrschule oder persönlich nach vorherigerTerminvereinbarung abzugeben.


  • gültiger Personalausweis/ Reisepass + Meldebescheinigung/ elektronischer Aufenthaltstitel etc.
  • Kopie des Führerscheines
  • original Unterschrift auf Behördenvordruck
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • Eignungsnachweise für Klasse A1, M, L, T, B, BE:
    • Abe (Klasse A beschränkt)
    • Nachweis Erste Hilfe
    • Sehtest
  • ... für Klasse C1, C1E, C und CE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
  • ... für Klasse D1, D1E, D und DE:
    • Nachweis Erste Hilfe
    • augenärztliches Gutachten
    • ärztliches Gutachten
    • Gutachten über besondere Anforderungen
    • Führungszeugnis der Belegart "0"


Achtung: Online absolvierte Erste-Hilfe-Kurse können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Anerkannt werden nur Nachweise von Trägern, die eine anerkannte Hilfsorganisation sind, oder die eine passende Anerkennung gem. § 68 FeV vorweisen können.



Fristen

  • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, L, T, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind fünf Jahre gültig.
  • Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erstellung, Vorlage Kartenführerschein auf fünf Jahre befristet.