Schadstoffsammlung

Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushaltungen enthalten umweltgefährdende oder sogar giftige Stoffe. Eine Entsorgung muss daher getrennt vom Hausmüll erfolgen!


Die Schadstoffe können Sie von Montag bis Freitag beim Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel oder der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf abgeben.


SAMSTAGS ist eine Annahme nicht möglich!


Weiterhin werden bestimmte Standorte zu festen Terminen von der mobilen Schadstoffsammlung direkt in den Gebietseinheiten angefahren.



Die Schadstoffe sind immer dem Annahmepersonal direkt zu übergeben und dürfen keinesfalls unbeaufsichtigt an den Standorten des Sammelfahrzeuges abgestellt werden. Vermischen Sie nie verschiedene Substanzen und lassen Sie die Stoffe immer in ihren Originalverpackungen.


Schadstoffhaltige Sonderabfälle aus gewerblichen und sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen werden gebührenpflichtig auf Einzelanforderung abgeholt. Diese Regelung gilt auschließlich für Betriebe, bei denen weniger als insgesamt 2 t Sonderabfälle pro Jahr anfallen und muss per Formular beauftragt werden.


Folgende Stoffe werden aus privaten Haushalten angenommen:


  • Flüssige Farben und Lacke (keine Wandfarben s. u.)
  • Lösungsmittel, Abbeizmittel
  • Säuren und Laugen
  • Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel
  • Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln
  • Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit
  • Chemikalienreste (zum Beispiel aus Laborkästen)
  • Fotochemikalien (Hobbybereich)
  • PCB-haltige Kleinkondensatoren
  • Gasentladungslampen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
  • Pulver-, Halon- und CO2-Feuerlöscher
  • PU-Schaumdosen aus Privathaushalten
  • Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Li-Ionen-Akkus (Pole abkleben), Knopfzellen, NiCd-Batterien, gefüllt mit Lauge (zum Beispiel aus Notstromaggregaten)
  • Die Batterierückgabe sollte vorrangig beim Einzelhandel erfolgen, der entsprechende Sammelboxen bereithält.
  • Eine Abgabe von Bleiakkumulatoren (Starterbatterien) bei der Schadstoffsammlung ist weiterhin möglich. Sie unterliegen nach der Batterieverordnung einer Pfandregelung, so dass bei Neukauf entweder ein Pfand entrichtet oder eine gebrauchte Batterie zurückgegeben wird. Eine Annahmebescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung einer Altbatterie wird bei der Übergabwe nicht ausgestellt.


Folgende Stoffe werden nicht angenommen:


  • Altmedikamente: Haushaltsübliche Mengen dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den "Gelben Sack", Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die "Blaue Tonne".
  • Altöl: Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Auch Ölfilter sollten möglichst dort zurückgegeben werden. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben.
  • Ausgehärtete Farben und Lacke: Da die schädlichen Lösungsmittel bereits entwichen sind, kann eine Entsorgung über den Restmüll erfolgen.
  • Flüssige Wandfarben (Binderfarbe): Ihre Inhaltsstoffe sind als ungefährlich eingestuft, so dass eine Entsorgung als Sondermüll nicht notwendig ist. Lassen Sie die Farbe bei geöffnetem Deckel möglichst eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.
  • Restentleerte Spraydosen, Dosen, Farbeimer oder Kanister: Restentleerte Gebinde, die als Verkaufsverpackung dienten, gehören in den "Gelben Sack", sofern seitens der Hersteller keine anderen Rücknahmesysteme bestehen (zum Beispiel Pflanzenschutzmittelkanister).
  • Elektro-Altgeräte: "Unterhaltungselektronik" sowie alle elektrisch betriebenen Kleingeräte gehören weder in die Schadstoffsammlung noch in die Restmülltonne. Für die Entgegennahme aller Elektronikschrottgruppen stehen verschiedenene Annahmestellen zur Verfügung.