KFZ - Ersatzkennzeichen wegen Verlust

Bei Verlust von Kennzeichen, muss das Fahrzeug umgekennzeichnet werden. Die gilt auch dann, wenn nur eins von zwei Schildern abhanden gekommen ist.
Das abhanden gekommene Kennzeichen wird gesperrt um einen Missbrauch auszuschliessen.


Hierzu muss persönlich eine eidesstattliche Versicherung der Person abgegeben werden, die das Kennzeichen verloren hat.

Gebühren

58,30 Euro
ggf. Wunschkennzeichen
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der derzeit geltenden Fassung und setzt sich je nach Geschäftsfall aus mehreren Einzelgebühren zusammen. Dadurch kann die genaue Gebühr in einigen Fällen erst dann festgesetzt werden, wenn der zu bearbeitende Vorgang der Zulassungsbehörde vorgelegt wird. Die angegebene Rahmengebühr beinhaltet zum Teil eine Gebühr, die an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgeführt wird.

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung – nicht älter als drei Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und  Teil II
  • Bescheinigung über die gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • bisherige Kennzeichenschilder, soweit vorhanden


Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Kraftfahrzeug-Zulassung.



Fristen

Die Umkennzeichnug des Fahrzeuges soll unverzüglich erfolgen.