Rente / Rentenversicherung

Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.


Die Anträge werden von verschiedenen Stellen entgegengenommen, die auch die hierfür erforderlichen Vordrucke bereithalten und Hilfe dazu anbieten.


An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie am besten bei


  • den Rentenversicherungsträgern,
  • ihren Versichertenberater (ehrenamtliche Mitarbeiter) oder
  • dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Versicherungsamt Ihres Landkreises bzw. kreisfreien Stadt.


Diese stellen auch die notwendigen Antragsvordrucke zur Verfügung und bieten Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen an.


Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (zum Beispiel Krankenkassen oder der Bundesagentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.


Das Versicherungsamt des Landkreises Gifhorn befindet sich im Jobcenter, Ribbesbütteler Weg 2, Zimmer 135.


Das kostenlose Beratungsangebot des Versicherungsamtes ist umfangreich. Sie können zum Beispiel


  • Ihren Rentenantrag (wegen Alters, Erwerbsminderung, für Hinterbliebene) stellen,
  • Ihr Rentenkonto vervollständigen (Kontenklärung),
  • sich Ihre Rentenauskunft und Ihren Rentenbescheid erklären lassen,
  • sich Auswirkungen auf die Rente durch Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufzeigen lassen,
  • durch Rechtsmittel (Widerspruch) gegen Entscheidungen der Rentenversicherungsträger vorgehen,
  • oder sich gebührenfrei Kopien für Rentenzwecke beglaubigen lassen.


Die gestiegene Regelungsvielfalt des Gesetzgebers, die in den letzten Jahres ein bemerkenswertes Ausmaß angenommen hat, wird durch Meldungen in den Medien unterstrichen. Schlagworte wie "Hartz-IV-Gesetz", Einführung eines Nachhaltigkeitsfaktors, Alter-seinkünftegesetz zur Versteuerung der Renten, Minijobs, Rentenaltersanhebung auf 67 Jahre, Rentenabschläge, Altersteilzeit, private Altersvorsorge, Neuregelung der Hinter-bliebenenversorgung usw. begleiten uns fast täglich.


Vielfach bestehende Verunsicherungen über bisher erworbene und künftig zu erwartende Rentenansprüche können in individuellen Beratungsgesprächen abgebaut werden. Fachkundige Informationen zur Sicherung oder zum Erwerb von Leistungsansprüchen aus der Rentenversicherung bieten Aufklärung.


Sämtliche Anträge der gesetzlichen Rentenversicherung werden papierlos im Antrag-Online-Verfahren bei der Sachbearbeiterin Frau Reising aufgenommen und dem Rentenversicherungsträger auf elektronischem Wege zugesandt. Antrag-Online ist ein kostenloses Programm der gesetzlichen Rentenversicherung zur computerunterstützten Antragserfassung.


Während der allgemeinen Sprechzeiten erhalten Sie Kurzauskünfte, Antragsvordrucke und Beglaubigungen von Kopien. Sie können Unterlagen nachreichen, fertige Anträge abgeben und Termine vereinbaren. Die Aufnahme eines Rentenantrages oder eine Rentenberatung wird nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05371 82-554 durchgeführt.


Neben dem Beratungsangebot des Versicherungsamtes stehen für alle Fragen auch die Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover zur Verfügung:


  • Mehrgenerationenhaus Gifhorn, Steinweg 20 (Georgshof), 38518 Gifhorn jeweils montags und dienstags von 08.30 Uhr – 12.30 Uhr und von 13.30 Uhr – 15.30 Uhr


Eine Terminvereinbarung ist unter der Telefonnummer 0531 7006-441 oder 0800 1000 48010 erforderlich.
Daneben halten Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Beratungszeiten in den Rathäusern der Gebietseinheiten vor. Informationen zu Terminen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder (Samt-)Gemeinde.


Zur Information oder Ausdruck stehen folgende Merkblätter zur Verfügung:


Merkblatt zum Rentenantrag
Merkblatt zur Kontenklärung
Ergänzende Hinweise zum Antrag wegen Erwerbsminderung
Sprechtage der Deutschen Rentenversicherung und Anschriften der Versichertenberater
Übersicht Sprechtage der Versichertenberater in den Gemeinden


Welche Fristen muss ich beachten?
Von einer rechtzeitigen Antragstellung hängt der Beginn einer Rente ab. Deshalb kann es zweckmäßig sein, den Antrag zunächst formlos - zum Beispiel telefonisch oder per E-Mail - zu stellen, um so eine etwaige Frist einzuhalten und den frühestmöglichen Rentenbeginn zu erreichen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke und die zusätzlich erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall umgehend nachreichen.


Was sollte ich noch wissen?
Eine abschlagsfreie Rentenzahlung erfolgt derzeit in der Regel ab Erreichen der Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr + Anhebung). Seit 2012 wird die Altersgrenze in kleinen Schritten auf das 67. Lebensjahr angehoben. Weitere Informationen hierzu gibt es im Internet auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung


Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.