Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf

Am Ostersamstag bleibt die Anlage geschlossen!


Zurzeit ist das Bezahlen per EC-Karte nicht möglich!


Bitte beachten Sie die Pressemitteilung zum Umbau auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf.


Betreiber:

REMONDIS GmbH & Co.KG - Region Nord

Anschrift

An der Kreisstr. 7, 29392 Wesendorf

Telefon:

05376 9799-11

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 08.00 - 16.00 Uhr;

Verlängerte Öffnung vom 01.04. bis 31.10.:  Di. : 08.00 - 18.00 Uhr

Sa.: 08.00 - 12.00 Uhr (Ostersonnabend geschlossen!)

Letzte Anlieferungen sollten in jedem Fall bis ca. 15 Minuten vor Schließung der Entsorgungsanlage erfolgen.


Nur private Haushalte können Übermengen von Abfällen, die nicht über die vorhandenen Abfallbehälter entsorgt werden können, kostenpflichtig auf der Recyclingstation der Zentralen Entsorgungsanlage (ZEW) anliefern.


An der Recyclingstation ist eine Trennung der angelieferten Abfälle in folgende Gruppen vorgeschrieben:


Abfälle zur Beseitigung


  • Restabfälle zur Beseitigung (zum Beispiel Bau– und Renovierungsabfälle, Hausmüll, Sperrmüll)
  • Für die Annahme von Baustoffen auf Asbestbasis (EAK-Code 170605*) oder von Mineralfaserabfällen (EAK-Code 170603*) steht eine Sonderfläche auf der Entsorgungsanlage in Wesendorf zu Verfügung. Eine Anlieferung dieser Abfallarten muss generell in speziellen "Big Bags" erfolgen und ist nur mit dem Formular "Erklärung zur Abfallherkunft" möglich. Die Big Bags sind im Baufachhandel oder auf der ZEW erhältlich. Entsprechende Anträge für die Herkunftsdeklaration sind über den Fachbereich Umwelt - Abteilung Abfallwirtschaft - Tel.: 05371  82-778 zu stellen. Ergänzende Informationen zu Entsorgung und Umgang mit asbesthaltigen Abfällen enthält der Infofalter - Asbest.


Abfälle zur Verwertung:


  • Mineralischer, nicht verunreinigter Bauschutt (kein Porenbeton)
  • Altholz (ohne schädliche Verunreinigungen - Altholzgruppen 1-3) und andere Holzwerkstoffe
  • Altholz (Altholzgruppe 4 nach Altholzverordnung - s. a. Anhang III zu § 5 (1) Altholzverordnung), zum Beispiel Althölzer aus dem Außenbereich, die zumeist druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, wie Jägerzäune oder Bahnschwellen
  • Grünrückstände und andere kompostierbare Materialien
  • Papier, Pappe, Kartonagen (Anlieferung kostenfrei)
  • Metallschrott (Anlieferung kostenfrei)
  • Altglas (Hohlglas) über Glascontainer (Anlieferung kostenfrei)
  • Elektroaltgeräte (Anlieferung kostenfrei) 


Eine Selbstanlieferung von Abfällen zur Beseitigung von Privatpersonen auf der Umschlaganlage "Am Allerkanal" in Gifhorn ist nicht möglich.
Abfälle aus privaten Haushalten können ebenso beim Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel angeliefert werden.



Gebühren

Für Abfälle zur Beseitigung bis 200 kg (zum Beispiel Rest-, Sperrmüll, gemischte Bau– und Renovierungsabfälle) sowie für Abfälle zur Verwertung bis 400 kg (Altholz, Grünrückstände, Bauschutt) wird  eine Mindestgebühr pro Anlieferunggemäß gültiger Abfallgebührensatzung erhoben.
Werden die Mengenbegrenzungen für Anlieferungen überschritten, wird die gesamte Anlieferungsmenge verwogen und mit der anteiligen Gebühr pro t berechnet!